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Korruptionsprozess

Endgültiges Urteil: So lange muss Grasser ins Gefängnis!

Karl Heinz Grasser
FOTO: EPA/STEFFEN KUGLER

Der Buwog-Skandal erreicht seinen Höhepunkt: Der Oberste Gerichtshof verurteilt den Ex-Finanzminister zu vier Jahren Haft. Das Urteil sorgt für Aufsehen.

In einem der aufsehenerregendsten Korruptionsfälle Österreichs, dem Buwog-Skandal, hat der Oberste Gerichtshof am Dienstag, dem 25. März, ein endgültiges Urteil gesprochen. Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde in diesem langjährigen Prozess zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Ursprünglich hatte Grasser eine achtjährige Strafe erhalten, doch das Gericht reduzierte diese nun, während es den Schuldspruch bestätigte.

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Weitere Verurteilungen

Der Buwog-Skandal, der sich um den umstrittenen Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen im Jahr 2004 dreht, brachte auch andere Beteiligte vor Gericht. Walter Meischberger, ein ehemaliger Lobbyist, wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Peter Hochegger, ebenfalls in den Skandal verwickelt, erhielt eine dreijährige Haftstrafe, wobei ein Teil der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Im Zentrum der Anklagen standen Bestechung, Amtsmissbrauch und unrechtmäßige Einflussnahme. Es wird behauptet, dass Schmiergelder geflossen seien, um den Verkauf der Bundeswohnungen an einen privaten Investor zu beeinflussen. Grasser, Meischberger und Hochegger wurden beschuldigt, in diese illegalen Zahlungen involviert gewesen zu sein.

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Trotz der Reduzierung von Grassers Strafe blieb das Urteil für Meischberger und Hochegger unverändert, abgesehen von der teilweise bedingten Strafe für Hochegger.

Der Fall bleibt ein markantes Beispiel für Korruption und Amtsmissbrauch, das die österreichische Justiz über viele Jahre hinweg beschäftigt hat.