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UMSTRITTENE MASSNAHME

Fette Geldstrafen und Anzeige: So werden Schulschwänzer bestraft

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(FOTO: iStock)

Noch sind zahlreiche Schüler für das neue Schuljahr motiviert. Nach einiger Zeit könnten hier und da einige Schüler die Schule schwänzen, um das zu verhindern gibt es rigorose Strafen. Knapp vier Jahre ist das „Schule schwänzen“ in Österreich strafbar. Laut zahlreichen Studien sollen die strengen Regeln wirken. So hoch sind die Geldstrafen.

Wenn Schüler mehr als drei Tage dem Unterricht im Laufe der neunjährigen Schulpflicht ungerechtfertigt fehlen, werden diese angezeigt. Das sind umgerechnet 30 Stunden in einem Schulsemester beziehungsweise drei aufeinanderfolgende Tage, heißt es in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage.

Es beinhaltet einen fünf Stufen-Plan, der verpflichtende Gespräche mit Eltern sowie die Einschaltung von Direktion, Schulpsychologen, Schulaufsicht und eventuell Jugendwohlfahrt vorsieht. Sollte keine Besserung erzielt werden, dort eine Verwaltungsstrafe zwischen 110 bis 440 Euro, berichten die österreichischen Medien.

Oftmals liegt das Problem bei den Eltern, die ihrer Aufsichtspflicht nur kaum oder gar nicht nachkommen. Zudem kommen existenzielle Ängste wie Geldsorgen, Delogierung oder Arbeitslosigkeit, die die Familien der schwänzenden Schüler enorm belasten.

Wie Schulschwänzen geahndet wird

Schulleitung und Lehrer dürfen Sofortmaßnahmen einleiten. Bei einer Schulpflichtverletzung ab drei Tagen wird dies erfolgen. Fehlen Schüler mehr als drei Tage grundlos, gilt dies als Verwaltungsübertretung, die ein Verfahren bei der Bezirksverwaltungsbehörde mit sich zieht. Beim ersten Verstoß gibt es eine Verwarnung der Schule. Eine Strafe von 110 bis 440 Euro kann verhängt werden. Sollte die Geldstrafe nicht bezahlt werden, ist für die Eltern eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen vorgesehen.