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Flugchaos: So setzen Sie Ihre Rechte als Fluggast durch!

Fluggäste
(Foto: iStockphoto)

Die Sommerferien sind da und die Reiselust ist groß. Nachdem die COVID-Pandemie allmählich in den Hintergrund tritt, wollen viele Menschen ihre Koffer packen und wieder in die Ferne schweifen. Doch die Rückkehr zur Normalität im Luftverkehr hat auch ihre Schattenseiten. Fluggesellschaften, die während des pandemiebedingten Stillstands Mitarbeiter entlassen haben, kämpfen nun mit Arbeitskräftemangel und daraus resultierenden Verspätungen und Flugstreichungen. Dragan Nikolic, Redakteur des Luftfahrtportals Avijatika, erklärt gegenüber BBC auf Serbisch, dass diese Probleme auf globaler Ebene auftreten.

Trotz dieser Widrigkeiten müssen Reisende nicht verzagen. Sie können durchaus ihre Rechte durchsetzen, um das Beste aus der Situation zu machen. Der Anwalt der Verbrauchervereinigung „Efektiva“ Jovan Ristic betont im Gespräch mit BBC, dass Reisende abhängig vom Grund der Annullierung Anspruch auf Entschädigungen in Form von Rückerstattung und Schadensersatz haben.

Erst kürzlich sorgte Air Serbia für Unmut bei Passagieren, als mehrere Flüge aufgrund „technischer Probleme“ storniert wurden. Ähnliche Vorfälle ereigneten sich auch in Großbritannien, als im Mai 34.000 Passagiere auf Flüge warteten und damit Flughafenchaos auslösten. Am 20. Juni dieses Jahres waren etwa 5.000 Passagiere von Flugstreichungen am Londoner Flughafen Heathrow betroffen, verursacht durch technische Probleme im Zusammenhang mit Gepäck.

Reisende sollten wissen, dass Serbien und andere EU-Beitrittskandidaten eine einheitliche Regelung anwenden. Diese betrifft die Verordnung über die Rechte der Fluggäste bei Verweigerung des Boardings, Verspätungen oder Annullierung von Flügen. Bei Stornierungen aufgrund von Wetterbedingungen, Flughafensicherheit oder anderen Gründen außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft haben Passagiere Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzflug. Das Gleiche gilt, wenn der Flug mehr als zwei Wochen vor der Reise gestrichen wird.

Nikolic warnt jedoch vor vermeintlichen Hilfsangeboten auf Websites und sozialen Netzwerken, bei denen Agenturen anbieten, Beschwerden im Namen der Passagiere einzureichen. Oft behalten diese Agenturen bis zu 50 Prozent der Entschädigung ein und sind teilweise auch betrügerisch unterwegs. Besser sei es, selbst eine Beschwerde einzureichen.

Im Falle einer Flugstreichung können sich Passagiere an die serbische Zivilluftfahrtbehörde wenden. Diese Institution ist zuständig für die Vergabe von Lizenzen an Fluggesellschaften und die Überwachung deren Geschäftstätigkeit in Serbien. Auf der Website der Behörde können Reisende ein Beschwerdeformular herunterladen. Sollte die Fluggesellschaft trotz Empfehlungen der Behörde keine Verpflichtungen erfüllen, steht den Passagieren der Weg zum Gericht offen.

Schwieriger gestaltet sich die Situation, wenn Reisende Flugtickets von Fluggesellschaften außerhalb Europas erwerben. In solchen Fällen gilt die europäische Regelung nicht. Ristic empfiehlt daher, sich bei den zuständigen Behörden im jeweiligen Land zu erkundigen und zu prüfen, ob das Land Unterzeichner einer internationalen Luftverkehrskonvention ist, wie beispielsweise der Chicagoer Konvention, um sich bestmöglich zu informieren und abzusichern.