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Gefährliche Betrugsmasche: ÖGK lockt mit 2.500 Euro monatlich

OEGK, Geld
FOTO: ÖGK, Geld

Verlockende Nachrichten mit dem Versprechen einer monatlichen ÖGK-Rückzahlung von fast 2.500 Euro fluten derzeit österreichische Postfächer – dahinter steckt eine gefährliche Betrugsmasche.

Aktuell erhalten tausende Österreicherinnen und Österreicher wieder betrügerische E-Mails, die eine monatliche Rückzahlung der Gesundheitskasse (ÖGK) in Höhe von 2.499,95 Euro versprechen. Auch im Namen der Sozialversicherung werden vermehrt solche Nachrichten verschickt. Es handelt sich dabei jedoch nicht um authentische Mitteilungen der ÖGK.

Zahlreiche Personen in Österreich bekommen derzeit Nachrichten über angebliche ÖGK-Rückerstattungen von bis zu 2.500 Euro. In diesen E-Mails wird behauptet, man könne eine „Rückerstattung von der Krankenkasse (ÖGK)“ erhalten, indem man persönliche Daten auf einer verlinkten Webseite eingibt und sich im Kundenportal anmeldet. Diese Aufforderung sollte unbedingt ignoriert werden.

Der Link führt zu einer gefälschten Website, die darauf abzielt, persönliche Daten zu stehlen und missbräuchlich zu verwenden. In der betrügerischen Nachricht heißt es wörtlich: „Sie profitieren von einer wirkungslosen Erstattung durch Ihre Krankenkasse.“ Weiter wird behauptet, man sei „berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen“.

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Typische Betrugsmerkmale

Solche betrügerischen Nachrichten über angebliche Rückzahlungen tauchen regelmäßig auf – sei es von der Finanzbehörde, der Krankenkasse oder von Streaming-Diensten wie Amazon oder Netflix. Oft werden mehrere hundert Euro in Aussicht gestellt, die man angeblich sofort erhalten könne. Das Gefährliche daran: Es handelt sich nicht um legitime Mitteilungen der genannten Institutionen, sondern um Betrugsversuche, die für die Empfänger erhebliche finanzielle Verluste bedeuten können.

Trotz zunehmend professionellerer Phishing-Versuche gibt es typische Merkmale, an denen man die betrügerische Natur dieser Nachrichten erkennen kann: Die Absenderadresse stammt nicht von der offiziellen Domain der Behörde, es fehlt eine persönliche Anrede mit dem korrekten Namen des Empfängers, und offizielle Stellen würden in einer E-Mail niemals den genauen Betrag einer Rückerstattung nennen.

Zudem führt der in der E-Mail enthaltene Link nicht zur offiziellen Webseite der Behörde, und der Text enthält häufig Rechtschreibfehler. Diese Anzeichen machen deutlich, dass es sich nicht um eine authentische Nachricht handeln kann. Solche E-Mails sollten umgehend gelöscht werden.

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Aktuelle Warnungen

Im aktuellen Betrugsversuch wird den Empfängern eine monatliche Erstattung von 2.499,95 Euro aus dem sogenannten „Betriebsmanagementsystem“ versprochen. Um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen, enthalten die Nachrichten eine gefälschte „Refernznummer“. Besonders raffiniert ist, dass die Betrüger mittlerweile selbst darauf hinweisen, nur auf „vertrauenswürdige E-Mails“ zu reagieren.

Die Sozialversicherungsanstalt, ÖGK, das Bundesministerium für Finanzen und andere Institutionen waren bereits in der Vergangenheit Ziel ähnlicher Betrugsmaschen. Mit Beginn des neuen Jahres ist wieder mit vermehrten Nachrichten über angebliche Steuerrückzahlungen zu rechnen. Die betroffenen Einrichtungen wie ÖGK und SV warnen inzwischen selbst vor diesen Betrugsversuchen.

In den letzten Monaten berichteten verschiedene Medien über Opfer, die durch solche Betrügereien erhebliche Geldbeträge verloren haben.

Erst am vergangenen Samstag hat auch das Finanzministerium erneut vor Phishing- und gefälschten Nachrichten im Namen von FinanzOnline und dem BMF gewarnt.

Massive Zunahme der Betrugsfälle

Nach aktuellen Angaben der ÖGK und Sicherheitsbehörden haben sich die Meldungen und Beschwerden über betrügerische Rückzahlungs-E-Mails zuletzt deutlich gehäuft. Zehntausende Personen in Österreich sind derzeit von dieser Phishing-Welle betroffen. Die Dunkelziffer dürfte erheblich höher liegen.

Die Österreichische Gesundheitskasse hat inzwischen eine spezielle Kontaktstelle für Betrugsopfer eingerichtet und ruft Betroffene dazu auf, verdächtige E-Mails zu melden. Diese Meldungen sind für die Behörden wichtig, um zivil- und strafrechtliche Schritte gegen die Täter einleiten zu können.

Die Strafverfolgung gestaltet sich allerdings schwierig, da die Täter häufig im Ausland operieren und modernste Techniken zur Verschleierung ihrer Identität einsetzen. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft in nachweisbaren Fällen wegen betrügerischer Datenerschleichung und Datendiebstahls. Opfern wird geraten, bei tatsächlichem Datenverlust oder finanziellen Schäden umgehend Anzeige bei der Polizei zu erstatten.