Ein Soldat, eine Rekrutin und Nachrichten, die er nie hätte schicken dürfen – der Fall landet vor der Disziplinarbehörde.
Ein Unteroffizier des österreichischen Bundesheeres ist von der Bundesdisziplinarbehörde wegen unangemessener Nachrichten an eine Rekrutin verurteilt worden. Der Oberstabswachtmeister hatte bereits im Juli 2025 über die Plattform „Joy“ Kontakt zu Frauen gesucht. In einer dieser Nachrichten schrieb er: „Ich suche eine Frau, die Lust auf regelmäßige Treffen hat, um sich der Lust hinzugeben und falls du experimentierfreudig bist, könnt‘ ich dich zu mir in die Kaserne einladen, wenn ich Nachtdienst habe …“
Dem Soldaten wurde zum Verhängnis, dass genau eine der Frauen, der er im Juli 2025 dieses Angebot gemacht hatte, im Oktober als Rekrutin in seine Kaserne einrückte. Anstatt die Sache auf sich beruhen zu lassen, schickte er der Frau weiterhin eindeutige Nachrichten – obwohl er wusste, dass sie sich zu diesem Zeitpunkt in Ausbildung befand. Die junge Soldatin fühlte sich durch die Nachrichten unwohl und erstattete über den Dienstweg Meldung.
Disziplinäre Konsequenzen
Die Bundesdisziplinarbehörde kam zu dem Schluss, dass der Soldat damit gegen wesentliche Dienstpflichten verstoßen hatte – darunter die Treuepflicht sowie die Pflicht zur Wahrung des Vertrauens. Als besonders gravierend wurde gewertet, dass er eine ihm unterstellte Rekrutin angeschrieben hatte. Eine strafrechtliche Verurteilung wegen sexueller Belästigung erfolgte hingegen nicht – das entsprechende Verfahren wurde eingestellt.
Im Disziplinarverfahren versuchte der Soldat zunächst, die Nachrichten auf die Autokorrektur zu schieben – er habe „nach Dienst“ schreiben wollen, wie die „Presse“ berichtet. Als ihm vorgehalten wurde, dass diese Erklärung keinen Sinn ergebe, legte er ein Geständnis ab und entschuldigte sich. Er bezeichnete sein Verhalten als „große Dummheit“ und „Blödsinn“ und räumte ein, zwar „drei bis vier Damen“ eingeladen zu haben, jedoch sei keine von ihnen tatsächlich in die Kaserne gekommen.
Trotz Geständnis und gezeigter Reue ordnete der Disziplinarsenat das Verhalten im oberen Bereich der Pflichtverletzungen ein. Gegen den Unteroffizier wurde eine Geldstrafe von 3.000 Euro verhängt; hinzu kommen Verfahrenskosten in Höhe von 300 Euro. Bei einem monatlichen Bruttoverdienst von rund 3.100 Euro zuzüglich etwa 500 Euro Zulagen darf er seine Stelle behalten.
Im Wiederholungsfall drohen ihm jedoch schärfere Konsequenzen – bis hin zur Entlassung aus dem Dienst.