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SEXUELLER MISSBRAUCH

Geistig beeinträchtigte Frau vergewaltigt: Afghane vor Gericht

Kosmo-Einsatz-Klagenfurt
(FOTO: iStockphoto/disqis, Spitzt-Foto)

Ein 48-jähriger Afghane wird beschuldigt, eine serbische Staatsbürgerin in Wien vergewaltigt zu haben. Der mutmaßliche Täter traf das psychisch beeinträchtigte Opfer in einem Einkaufszentrum.

Wie „Der Standard“ berichtet, kam es zu dem Missbrauch am 22. März diesen Jahres, als der beschuldigte Afghane die wehrlose junge Frau in die Wohnung einer Bekannten schleppte und dort vergewaltigte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 48-Jährigen sexuellen Missbrauch einer geistig beeinträchtigten Person vor, heißt es im „Standard“. Die junge an Trisomie leidende Frau war an dem besagten Tag mit ihrem Vater in einem Einkaufszentrum unterwegs. Damit sie keine Maske aufsetzen musste, blieb die junge Frau vor dem Geschäft, während ihr Vater den kurzen Einkauf erledigte. Als er fünf Minuten später wieder zurückkam und feststellte, dass seine Tochter verschwunden war, rief der Vater seinen Sohn um Hilfe und sie suchten fieberhaft nach der jungen Frau. Während der Vater im Geschäft war, kam ein Afghane auf die junge, geistig beeinträchtigte Frau zu und lud sie ein, mit ihm in seine Wohnung zu gehen. Der Täter fuhr mit dem Opfer mit der U-Bahn und dem Bus. Als sie in die Wohnung kamen, zog er sie aus und vergewaltigte sie. Danach begleitete er die junge Frau auf dem gleichen Weg wieder zum Einkaufszentrum zurück.

Wie der Bruder des Opfers erklärte, hatten sie gemeinsam überall nach ihr gesucht und Bekannte angerufen, ob sie die vielleicht getroffen hat und mitgegangen ist.

„Plötzlich tauchte sie aus der Richtung der U-Bahn-Station auf und kam mir entgegen. Mein Vater hat sie gefragt, wo sie war und warum sie nicht auf der Bank gewartet habe. Ich hatte den Eindruck, sie schämt sich etwas und hat ihm ins Ohr geflüstert. Sie hat dem Vater gesagt, dass sie mit einem seltsamen Mann mit der U-Bahn und einem Bus in eine Wohnung gefahren sei. Dort haben sie sich ausgezogen, und er habe etwas mit ihr gemacht. Danach habe er sie zurückgebracht und bei der U-Bahn stehen gelassen. Ich ging sofort zur Polizei und machte eine Anzeige“, erzählte der Bruder des Opfers.

Am nächsten Tag besuchte die Familie nochmals das Einkaufszentrum, und die junge Frau identifizierte den Täter, der an der Bank saß, wo er sie am Vortag entführt hatte.

„Als er uns sah, begann der Mann zu laufen. Ich lief ihm nach, um ein Foto von ihm zu machen. Ich hielt einen Streifenwagen der Polizei an, und sie stellten den Mann. Daraufhin sagte dieser: Ich hatte keinen Sex mit der Frau“, so der Bruder der jungen Frau.

Skurrile Verteidigung

Vor Gericht verteidigte sich der Afghane mit schockierenden Äußerungen.

„Die junge Frau hat mich im Einkaufszentrum angesprochen. Wenn ich gewusst hätte, dass sie beeinträchtigt ist, hätte ich nicht mit ihr geredet. Wir gingen in einen Park und ich umarmte sie. Wenn ich sie geküsst habe, Frau Rat, dann schneiden Sie mir den Mund ab. Wenn ich sie angefasst habe, dann schneiden Sie mir die Finger ab“, beteuerte der Angeklagte.

Auf die Frage der Richterin, wie sein Sperma in die Geschlechtsteile und die Wäsche der jungen Frau gelangen konne, gab der Angeklagte an: „Es ist natürlich, dass man einen Orgasmus hat, wenn man jemanden fünf oder sechs Minuten lang umarmt“.

Danach meinte der Angeklagte, die junge Frau wäre ihm in der U-Bahn bis zu seiner Wohnung gefolgt. Erst als seine Bekannte ihn in der Wohnung gefragt hatte, warum er ein behindertes Mädchen mitgebracht habe, habe er ihre geistige Beeinträchtigung gemerkt.

„Als ich sie am nächsten Tag im Einkaufszentrum ah, wollte sie zwei Euro von mir. Ich habe ihr aus Mitleid sogar 20 Euro gegeben, aber sie hat mit einem Mann gesprochen, der mit bösem Blick auf mich zukam, deswegen bin ich gerannt“, berichtet „Der Standard“.

Außerdem behauptete der Angeklagte vor Gericht, dass er selbst psychisch krank und daher seiner Tat nicht bewusst war. Sein Verteidiger lag einen Karton mit Unterlagen vor, die dem Angeklagten ein posttraumatisches Syndrom sowie Epilepsie bescheinigen. Das Gericht urteilte jedoch, dass diese Diagnosen den Beschuldigten nicht daran hintern konnten zu erkennen, dass es sich beim Opfer um eine geistig beeinträchtigte Person handelt.

Wie „Der Standard“ berichtet, droht dem Täter eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren.