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KROATIEN-RÜCKKEHRER

Gratistests: Gesundheitsministerium klärt Missverständnis auf

(FOTOS: BKA/Andy Wenzel, iStockphotos)

Wer muss sich testen lassen? Bis wann hat man Anspruch auf einen gratis Test? Und welche Voraussetzungen muss man dafür erfüllen? – Diese Fragen sorgten seit der ausgesprochenen Reisewarnung für Kroatien für viel Verwirrung. Wir haben sie für euch aufgelöst.

Jene Personen, die von 7. bis einschließlich 16. August – also noch vor der Reisewarnung am 17. August – aus Kroatien zurückgekehrt sind, haben Anspruch auf einen kostenlosen Coronavirus-Test, wie KOSMO bereits berichtete. Bei vielen Rückkehrern und auch bei der Gesundheitshotline selbst, sorgte diese Sonderregelung jedoch für Verwirrung. Das Gesundheitsministerium klärte das Missverständnis jetzt auf.

Sowohl Personen mit, als auch OHNE Symptomen, die noch VOR dem 17. August nach Österreich zurückgekehrt sind, dürfen bei der Gesundheitshotline 1450 anrufen und haben auch Anspruch auf einen gratis Corona-Test. Hierbei handelt es sich um ein Sondertestprogramm, wie die Regierung erklärt: „Wir möchten auch Personen, die in den letzten 10 Tagen aus Kroatien zurückgekehrt sind, die Möglichkeit anbieten, sich testen zu lassen“, schreibt Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in einer Aussendung als Begründung.

In allen anderen Fällen, etwa bei Kroatien-Heimkehrenden ab dem 17. August, trifft diese Sonderregelung nicht zu! Hier gilt die gängige Bestimmung: Grundsätzlich ist die Gesundheitsnummer 1450 also nur bei Coronavirus-Symptomen zu wählen bzw. bei gesundheitlichen Problemen anderer Art.

Grundsätzlich gelten seit der Reisewarnung für Rückkehrer folgende Einreisebestimmungen: Personen die aus Kroatien nach Österreich einreisen, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Hat man keinen solchen Test, muss man sich sofort in Quarantäne begeben und den PCR-Test binnen 48 Stunden auf eigene Kosten nachholen. Bis zum (negativen) Ergebnis darf man das Haus nicht verlassen.