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Verhandlungen

Handel fordert Gehaltserhöhung – so hoch soll sie ausfallen!

Kassa, Geld
FOTO: IStock

Die Kollektivvertragsverhandlungen für den Handel beginnen am 6. November in Wien mit der traditionellen Forderungsübergabe und der ersten Verhandlungsrunde. Als weitere Termine sind vorerst der 13. und 24. November vorgesehen.

Martin Müllauer, Vorsitzender des GPA-Wirtschaftsbereichs Handel und zweiter Chefverhandler, spricht sich nach den Erfahrungen dieses Jahres gegen einen Zweijahresabschluss aus. Obwohl ein gestaffelter KV-Abschluss möglich wäre, bevorzugt die Gewerkschaft lineare Lösungen, wie Ferrari ergänzt. Einmalzahlungen werden von der Gewerkschaftsseite grundsätzlich abgelehnt.

Der neue GPA-Bundesgeschäftsführer und Chefverhandler für den Handels-KV, Mario Ferrari, erklärt, dass die ursprünglichen Inflationserwartungen niedriger ausgefallen waren. Die Gewerkschaft verzichtet bewusst darauf, vor Verhandlungsbeginn konkrete Prozentsätze für die angestrebte Erhöhung zu nennen. Nachdem die Handels-KV-Abschlüsse für 2024 und 2025 unter der rollierenden Inflation lagen, fordert die Arbeitnehmervertretung für 2026 einen Beitrag zur Kaufkraftsicherung der Beschäftigten.

Für 2025 hatten sich die Sozialpartner auf eine Erhöhung von 3,3 Prozent bei einer rollierenden Inflation von 3,8 Prozent geeinigt. Ferrari betont, dass man erneut nicht unter der Teuerungsrate abschließen werde, da die Gewerkschaft bereits einen Beitrag geleistet habe. Er weist darauf hin, dass trotz der Lohnzurückhaltung die Endkundenpreise im Einzelhandel nicht gesunken seien, da der Wareneinsatz den größten Kostenfaktor darstelle.

Nach Gewerkschaftsangaben machte der Personalaufwand 2024 lediglich 11,6 Prozent der Betriebsleistung aus. Das Vollzeit-Einstiegsgehalt für Handelsangestellte in Stufe B beträgt derzeit 2.102,00 Euro brutto monatlich (1.675 Euro netto). Im Handel arbeiten aktuell rund 43 Prozent der Beschäftigten in Teilzeit.

Gestaffelte Erhöhung

Der nun nicht mehr gültige KV-Abschluss für 2026 hätte eine gestaffelte Erhöhung vorgesehen: Bei einer rollierenden Inflation bis 2,3 Prozent wären die Gehälter um 0,5 Prozentpunkte über der Teuerungsrate angehoben worden. Bei 2,4 und 2,5 Prozent Inflation hätte der Aufschlag 0,4 Prozent betragen, bei 2,6 Prozent Teuerung 0,3 Prozent, bei 2,7 Prozent noch 0,2 Prozent und bei 2,8 Prozent lediglich 0,1 Prozent über der Inflationsrate.

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Der ursprüngliche Zwei-Jahresabschluss hätte auch Änderungen im Rahmenrecht beinhaltet, die in einer KV-Reformarbeitsgruppe ausgehandelt werden sollten. GPA-Bundesgeschäftsführer Ferrari erklärt, dass dieser Reformprozess integraler Bestandteil der Vereinbarung war. Durch die Aufkündigung des KV-Abschlusses sei auch dieser Prozess hinfällig geworden, wodurch die Rahmenrecht-Forderungen aus dem Vorjahr wieder Teil des aktuellen Forderungspakets werden.

Gewerkschaftsforderungen

Die Gewerkschaft verlangt ein Recht auf Arbeitszeitaufstockung bei regelmäßiger Mehrarbeit sowie einen 50-prozentigen Zuschlag ab der ersten Mehrarbeitsstunde. Zudem fordert sie zusätzliche dauerhafte Freizeittage: einen Arbeitstag nach 5 Dienstjahren, zwei nach 10 Dienstjahren und drei nach 15 Dienstjahren.

Die Sozialpartner hatten vereinbart, bei einer Inflationsrate von mindestens 3 Prozent im Zeitraum Oktober 2024 bis September 2025 die Kollektivvertragsverhandlungen für 2026 neu aufzunehmen. Der wirtschaftliche Abschwung 2023 und 2024 führte zu sinkenden Realumsätzen im Handel und zahlreichen Insolvenzen, besonders im Mode-, Schuh- und Möbelhandel, wie etwa bei Kika/Leiner.

Zwischen April und Juli konnten die Händler zwar wieder reale Umsatzzuwächse verzeichnen, im August verzeichnete die Branche laut Statistik Austria jedoch erneut ein reales Minus. Nach Einschätzung der Gewerkschaft steht der Handel dennoch besser da als ursprünglich prognostiziert.

Einige Wirtschaftsvertreter verweisen auf den aktuellen Metaller-KV-Abschluss unter der Inflation und die Beamten-Gehaltseinigung als mögliche Vorbilder für andere Branchen.

WKÖ-Handelsobmann Trefelik betonte Mitte Oktober gegenüber der APA, dass man nicht einfach andere Abschlüsse kopieren müsse. Sein Ziel sei es, “in unaufgeregter Weise” zu verhandeln, um sowohl Arbeitsplätze als auch Betriebe zu erhalten.