In Österreich ist das Feuerwerk zu Silvester Tradition. Um das neue Jahr sicher zu begrüßen, sollte man ausschließlich legale Feuerwerkskörper von autorisierten Händlern zu erwerben und zu verwenden.
Die Zollbehörde warnt eindringlich vor dem Erwerb von illegalem Feuerwerk, da dieses als äußerst gefährlich eingestuft wird und ernsthafte Verletzungen verursachen kann. In manchen Fällen führten diese auch zum Tod. Im vergangenen Jahr wurden allein in Österreich 7.053 illegale Feuerwerkskörper von den Behörden konfisziert.
Die Zollbehörde führt derzeit verstärkt Kontrollen beim Handel mit Feuerwerkskörpern durch. Im vergangenen Jahr wurden bei mobilen Schwerpunkteinsätzen etwa 7.000 illegale Feuerwerkskörper sichergestellt. Darunter befanden sich auch Feuerwerkskörper der Kategorie F4, die ausschließlich von Personen mit entsprechender Fachkunde verwendet werden dürfen.
Empfehlungen für ein sicheres Böllern
Der Zoll betont die Bedeutung, beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf verschiedene Punkte zu achten. In erster Linie sollte darauf geachtet werden, Feuerwerkskörper ausschließlich bei autorisierten Händlern zu erwerben. Die Zollbehörden weisen darauf hin, dass eine CE-Kennzeichnung auf den Feuerwerkskörpern vorhanden sein muss, um die Einhaltung von Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist, dass die Verwendung von Feuerwerkskörpern auf Personen über 18 Jahren beschränkt ist. Dies soll dazu dienen, die Gefahr unsachgemäßer Handhabung zu minimieren. Zudem ist es wichtig zu beachten, dass Feuerwerkskörper nur in weiten, offenen Bereichen im Freien gezündet werden dürfen. Das Ziel dieser Vorschrift ist es, eine sichere Umgebung für die Nutzung von Feuerwerkskörpern zu gewährleisten und das Risiko von Bränden oder Verletzungen zu minimieren.
Während des Gebrauchs von Feuerwerkskörpern ist es unerlässlich, die Sicherheitshinweise des Herstellers genau zu befolgen. Dies trägt dazu bei, potenzielle Risiken zu reduzieren und Unfälle zu vermeiden.
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Anzeige und hohe Strafen
Bei einem Verstoß gegen das Pyrotechnikgesetz erfolgt eine Anzeige. Es drohen je nach Delikt eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen.
Finanzminister Brunner warnt: „Illegale Böller und Raketen mögen auf ersten Blick verlockend wirken. Sie sind das große Risiko aber nicht wert. Schützen Sie sich und andere Menschen vor Verletzungen durch illegale, gefährliche Pyrotechnik, indem Sie darauf verzichten. So steht einem guten Start ins neue Jahr nichts mehr im Wege.“
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