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Grundsatzurteil

Italienisches Höchstgericht: Urlauber haben kein Recht auf Leitungswasser

Italienisches Höchstgericht: Urlauber haben kein Recht auf Leitungswasser
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Ein Glas Leitungswasser im Luxushotel – und daraus wurde ein Fall für Italiens höchstes Gericht. Das Urteil ist eindeutig.

Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen einer Urlauberin und einem Fünf-Sterne-Hotel in den Südtiroler Dolomiten hat nun ein endgültiges juristisches Ende gefunden. Der Kassationsgerichtshof in Rom hat am Mittwoch über den Fall entschieden.

Streit ums Leitungswasser

Seinen Ursprung nahm der Konflikt an Weihnachten 2019 in Corvara in Badia (Südtirol), wo die Frau die Feiertage in einem Nobelhotel verbrachte. Gebucht hatte sie ein Halbpensionspaket, das Getränke ausdrücklich nicht einschloss. Als sie beim Abendessen wiederholt um ein Glas Leitungswasser bat – laut Berichten italienischer Medien sogar unter Angebot einer zusätzlichen Bezahlung – lehnte das Hotel konsequent ab und servierte ausschließlich Mineralwasser aus der Flasche, zu einem Preis von rund sieben Euro.

Die Urlauberin wandte sich daraufhin an die Justiz: Trinkwasser sei ein Grundrecht, ließ sie argumentieren, und forderte eine Entschädigung von etwa 2.700 Euro für entstandene Mehrkosten sowie persönliche Unannehmlichkeiten.

Klage gescheitert

Ihre Klage scheiterte jedoch in sämtlichen Instanzen – bis der Fall schließlich vor dem Kassationsgerichtshof landete. Das höchste italienische Gericht stellte nun unmissverständlich klar: Eine gesetzliche Verpflichtung, Gästen in Restaurants oder Hotels Leitungswasser anzubieten, existiert im italienischen Recht nicht. Die Entscheidung darüber, ob Leitungswasser ausgeschenkt wird, liegt allein beim jeweiligen Betrieb.

Einen Rechtsanspruch auf Wasser aus dem Hahn haben Gäste damit nicht.

Die geltend gemachten Schadenersatzforderungen der Urlauberin wiesen die Richter entsprechend zurück.

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KO KOSMO-Redaktion
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