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Niederösterreich

Kein Heizkostenzuschuss für Bosnier und Serben – Kroaten profitieren

(FOTO: NOE.gv.at/NLK Burchhart)
(FOTO: NOE.gv.at/NLK Burchhart)

Rund 150 Euro erhalten Niederösterreicher jetzt als Wohn- und Heizkostenzuschuss. Für jede weitere Person im Haushalt gibt es oben drauf nochmal 50 Euro. Doch Drittstaatsangehörige, die in Niederösterreich leben, erhalten keinen Cent.

Die schwarz-blaue Koalition in Niederösterreich hatte am Dienstag verkündet, dass der neue Wohn- und Heizkostenzuschuss nun mit 150 Euro pro Haushalt ausbezahlt wird. Je nach Haushaltsgröße kommen dann noch 50 Euro pro Person hinzu. Bezugsberechtigt sind Österreicher, EU-Bürger und Asylberechtigte. Doch Drittstaatsangehörige gehen leer aus, ebenso wie Asylwerber und Inhaftierte. Auch wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben.

Rassistische Konstruktion

Nun muss die niederösterreichische Landesregierung herbe Kritik einstecken. Die neue Regelung wird nämlich als rassistisch deklariert. In der aktuellen Presseaussendung der Landesregierung heißt es: „Antragsberechtigt seien österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie jene Personen, die diesen gleichgestellt sind, mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich.

Damit fallen allerdings bestimmte Zielgruppen automatisch weg. Eine reguläre Arbeitsstelle, abgegoltene Steuerpflichten und ein Hauptwohnsitz in Niederösterreich reichen nicht, um einen Wohn- und Heizkostenzuschuss zu erhalten. Zumindest nicht für die Koalition von ÖVP und FPÖ.

Keine Teuerungshilfen für Drittstaatsangehörige

Denn ist man als Drittstaatsangehöriger nicht asylberechtigt, schaut man durch die Finger, warnt die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch. „Wir haben einen Energiebonus-Check gemacht und Niederösterreich ist das einzige Bundesland, das aus rassistischen Motiven eine Konstruktion gewählt hat, die Drittstaatsangehörige von Teuerungshilfen ausschließt„, erklärt SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak.

Mit dieser Regelung fallen automatisch rund fünf Prozent der Bevölkerung in Niederösterreich aus dem System raus. Für alle anderen ist eine Antragstellung online und über eine ausgeschriebene Hotline ab dem 19. April möglich.

ÖVP-Antwort

Die ÖVP hingegen wettert zurück. So erklärt VPNÖ-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner: „Die hemmungslosen Beschimpfungen werden immer absurder – und damit auch unglaubwürdiger. Es ist enttäuschend, dass sich der frühere Menschenrechtsverein SOS Mitmensch immer mehr zur parteipoltiischen Plattform des Herrn Pollak entwickelt. Jedenfalls handelt es sich um unsachliche Untergriffe, die sich auch bzw. insbesondere eine Menschenrechtsorganisation wie SOS Mitmensch nicht leisten darf„.

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Statement der Landesregierung

Auf KOSMO Anfrage hat die Pressestelle der NÖ Landesregierung ein Statement verfasst. Zum berechtigten Personenkreis des NÖ Wohn- und Heizkostenzuschusses gehören demnach:

• Österreichische Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ verfügen und seit 5 Jahren im Bundesland aufhältig sind
• Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie RL 2004/38/EG handelt
• Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
-) Daueraufenthalt – EU gemäß § 45 NAG oder
-) Daueraufenthalt – EU eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG
• Österreichischen Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten

Quelle: noe.gv.at, ots.at