Schon am ersten Schultag zeigten Eltern, wie weit sie bereit sind zu gehen – und Lehrkräfte stehen vor einem Dilemma ohne einfache Lösung.
An einer islamischen Volksschule in Wien ist das gesetzlich verankerte Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren zum handfesten Streitpunkt geworden. Bereits am Montagmorgen, dem ersten Schultag, begleiteten zahlreiche Mütter ihre Töchter in die Schule – und ignorierten dabei offen die geltende Regelung. Viele Schülerinnen trugen trotz des Verbots Kopftücher, obwohl dieses ausdrücklich auch für private Bildungseinrichtungen gilt.
Das seit Schuljahr 2026/27 gültige Kopftuchverbot untersagt Schülerinnen bis zu ihrem 14. Geburtstag das Tragen eines Kopftuchs, das „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“, und gilt ausdrücklich sowohl an öffentlichen als auch an Privatschulen, einschließlich islamischer Schulen.
Die Österreichische Lehrergewerkschaft hatte bereits während der Sommerferien auf die absehbaren Konflikte hingewiesen.
Gewerkschaft warnt
Paul Kimberger, Vorsitzender der Österreichischen Lehrergewerkschaft, machte deutlich, dass die Auseinandersetzung keine Überraschung darstellt. „Communitys hätten angekündigt, sich gegen das Kopftuchverbot zu wehren,“ erklärte er. Für Lehrpersonen bedeutet die Situation einen kaum lösbaren Zwiespalt: Laut einer Anleitung, über die die Kronen Zeitung berichtet, heißt es darin wörtlich: „Mädchen zu zwingen, das Kopftuch abzunehmen, würde für Euch als Lehrperson zu einem unüberwindbaren Gewissenskonflikt führen.“
Die Gewerkschaft setzt zwar auf das Gespräch als zentrales Mittel der Deeskalation, doch Kimberger dämpft die Erwartungen: „Bei manchen Eltern werden Gespräche wahrscheinlich nur endenwollenden Erfolg haben.“
Organisierte Umgehung
Unterdessen kursieren in betroffenen Kreisen bereits Ratschläge und Anleitungen, wie Eltern das Verbot umgehen können – teils in Form organisierter Kurse. Besonders viele Familien aus der BKS-Gemeinschaft (bosnisch-kroatisch-serbischsprachige Gemeinschaft) sind von der Regelung betroffen.
Konsequenzen bei Verstoß
Bei Verstößen gegen das Kopftuchverbot müssen Schulen zunächst ein Gespräch mit der Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten führen. Bei weiteren Verstößen sind Schulen verpflichtet, die Schulbehörde beziehungsweise Kinder- und Jugendhilfeträger zu verständigen. In letzter Konsequenz drohen den Erziehungsberechtigten Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro.