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Jugendgewalt

Mädchen schlagen 13-Jährige und filmen Angriff – Verfahren eingestellt

Mädchen schlagen 13-Jährige und filmen Angriff – Verfahren eingestellt
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Ein 13-jähriges Mädchen wird gelockt, gedemütigt und geschlagen – doch strafrechtlich können die minderjährigen Beteiligten nicht belangt werden.

Unter dem Vorwand, gemeinsam schwimmen gehen zu wollen, soll die 13-Jährige an die Traun gelockt worden sein. Dort warteten fünf minderjährige Burschen und zwei Mädchen auf sie. Ein Bursche filmte mit dem Handy, während das Mädchen gezwungen wurde, auf die Knie zu gehen. Laut „Kronen Zeitung“ wurde ihr dabei gedroht: „Wenn Du nicht dreimal ‚Wuff‘ sagst, gibt es Schläge!“ Anschließend wurde die 13-Jährige von zwei Mädchen körperlich attackiert.

Die dabei entstandenen Videoaufnahmen wurden anschließend in sozialen Netzwerken verbreitet und belasteten die Familie des Opfers zusätzlich schwer.

Schwere Folgen

Wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, wurden bei der 13-Jährigen im Krankenhaus schwere Rippenprellungen und ein angeknackster Daumen festgestellt. Doch nicht nur die körperlichen Verletzungen belasteten die Familie. Die Mutter schilderte die psychischen Folgen mit den Worten: „Ich konnte nächtelang nicht schlafen, hatte die ganze Zeit die schrecklichen Bilder vor Augen.“

Dass eine der jüngsten Angreiferinnen später um ein persönliches Treffen bat, um sich zu entschuldigen, stieß bei der Familie auf Misstrauen.

Ermittlungen eingestellt

Die Mutter erstattete Anzeige, doch die Ermittlungen wurden in der Folge eingestellt. Als Begründung hieß es offiziell: „Die Tat erfolgte vor Vollendung des 14. Lebensjahres.“

Da die Beschuldigten zum Tatzeitpunkt noch nicht 14 Jahre alt waren, gelten sie strafrechtlich als unmündig und können für die Tat nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. In Österreich beginnt die Strafmündigkeit mit 14 Jahren. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Vorfall ohne weitere Folgen bleiben muss: Je nach Fall können etwa die Kinder- und Jugendhilfe oder andere zuständige Stellen eingeschaltet werden.

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KO KOSMO-Redaktion
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