Ein Feuer in einer Kirche, ein Urteil mit Ansage – der Fall eines 52-Jährigen endet mit Haft und Einweisung.
Ein 52-jähriger polnischer Staatsbürger ist vom Landesgericht Korneuburg wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Neben der Haftstrafe ordnete das Gericht die Einweisung des Mannes in ein forensisch-therapeutisches Zentrum an.
Zurechnungsfähig, aber gefährlich
Gegenüber „ORF NÖ“ bestätigte ein Gerichtssprecher, dass der Verurteilte als „zurechnungsfähig, aber gefährlich“ eingestuft worden sei. Dem Urteil lag ein Vorfall aus dem Februar zugrunde: In der Stadtkirche Bruck an der Leitha hatte der Mann ein Feuer gelegt, das von einer Nebenkapelle aus auf den Eingangsbereich sowie eine weitere Kapelle übergriff.
Laut Anklage soll er Gebetsbücher und Zeitschriften in brennende Kerzen geworfen haben, bevor er einen Kerzenständer umstieß und Kerzenöl verschüttete, was die weitere Ausbreitung des Feuers begünstigte. Der Sachschaden wird mit rund 230.000 Euro beziffert.