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Verfolgungsjagd

Mordanklage gegen Autoraser nach riskanter Fahrt

Mordanklage gegen Autoraser nach riskanter Fahrt
Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Ein Bauarbeiter rettet sich mit einem Sprung, eine 160-km-Jagd endet in Niederösterreich – jetzt droht einem 29-Jährigen die Mordanklage.

Die Staatsanwaltschaft Wels bereitet die Anklage gegen einen 29-jährigen Deutschen vor, dem Mordversuch vorgeworfen wird. Der Mann hatte sich am 9. Februar 2026 eine rund 160 Kilometer lange Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert – von Wels bis nach Altlengbach im Bezirk St. Pölten-Land. Die Ermittlungen zu weiteren Delikten, darunter versuchte schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie Gemeingefährdung, sind abgeschlossen.

Angriff auf Bauarbeiter

Der Ausgangspunkt der Ereignisse war die Welser Autobahn (A25): Im Bereich Terminal Wels hatten Einsatzkräfte die Fahrbahn wegen laufender Bodenmarkierungsarbeiten vollständig gesperrt. Der Fahrer ignorierte die Absperrung, umfuhr einen Streifenwagen auf der rechten Seite und gelangte so in die Baustelle. Dort soll er gezielt auf einen Bauarbeiter zugefahren sein – dieser konnte sich den Ermittlern zufolge nur durch einen Sprung zur Seite in Sicherheit bringen.

Die anschließende Verfolgung führte über die Westautobahn (A1) bis nach Altlengbach in Niederösterreich, wo der Mann schließlich gestoppt und festgenommen wurde. Auf der Flucht soll er wiederholt versucht haben, Polizeifahrzeuge zu rammen und von der Fahrbahn zu drängen.

Ähnlicher Fall

Der aktuelle Fall ruft einen ähnlichen Vorfall in Erinnerung: Erst im November des vergangenen Jahres hatte sich in Wels ein Autoraser wegen Mordversuchs vor Gericht verantworten müssen. Von diesem Vorwurf wurde er letztlich freigesprochen – die Geschworenen erkannten stattdessen auf schwere Körperverletzung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit und vorsätzliche Gemeingefährdung.

Auch in jenem Fall war eine Verfolgungsjagd mit der Polizei vorausgegangen, die in einem Unfall mit mehreren Verletzten endete. Das Oberlandesgericht erhöhte das ursprüngliche Strafmaß von zweieinhalb auf drei Jahre.

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KO KOSMO-Redaktion
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