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Nachlässigkeit

Mutter geht Bowling spielen – Kind stürzt aus Fenster

(FOTO: iStock/Halfpoint)
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Eine 31-jährige Wienerin entschied sich für einen spontanen Bowling-Abend und ließ ihre beiden Kinder unbeaufsichtigt in der Wohnung zurück. Ihre sorglose Entscheidung führte dazu, dass ihr älterer Sohn aus einem Fenster im ersten Stock stürzte. Durch ein Wunder erlitt der Dreijährige nur minimale Verletzungen.

Als die Mutter am Dienstag vor dem Wiener Landesgericht stand, gestand sie ihre Nachlässigkeit und zeigte Reue. „Es war der größte Fehler meines Lebens“, gab sie zu. Die Frau hatte an jenem Abend geglaubt, sie könnte ihre Kinder durch die Videoüberwachung ihrer Handys im Blick behalten. Doch die Realität zeigte ihr auf brutale Weise, wie falsch sie lag.

Vier Meter in die Tiefe

Der Vorfall ereignete sich am 15. Juli 2023. Der Dreijährige kletterte auf das Fensterbrett und stürzte vier Meter tief. Glücklicherweise landete er zuerst in einem Hochbeet, das seinen Fall abfederte, bevor er auf den Betonboden des Innenhofs rollte. „Er hatte nur ein paar Kratzer, Gott sei Dank. Er war vier Tage im Krankenhaus“, erzählte die Mutter sichtlich erleichtert.

„Kinder sind das Wichtigste für mich“

Seit dem Vorfall hat die 31-Jährige Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit ihrer Kinder zu gewährleisten. Sie hat die Fenstergriffe in ihrer Wohnung ausgetauscht, sodass ihre Kinder die Fenster nicht mehr ohne Weiteres öffnen können. „Das war ein Fehler, der mir nie wieder passieren wird. Ich lasse sie nie im Leben mehr allein, die Kinder sind das Wichtigste für mich“, versicherte sie.

Geldstrafe von 150 Euro

Das Gericht entschied, die Angelegenheit diversionell zu klären. Die Mutter erklärte sich bereit, eine Geldstrafe von 150 Euro zu zahlen und akzeptierte eine Probezeit von zwei Jahren. Während dieser Zeit darf sie sich nichts zuschulden kommen lassen. Im Gegenzug wurde die Anzeige zurückgezogen und die Frau gilt weiterhin als nicht vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft stimmte dieser Vorgehensweise zu, und die Entscheidung ist rechtskräftig.

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Trotz des dramatischen Vorfalls wurden der Mutter und ihrem Partner die Kinder nicht weggenommen. Das Jugendamt schaltete sich ein und entschied nach wöchentlichen Kontrollbesuchen, dass die Kinder in der Familie gut aufgehoben sind.