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Verschärfung

Nebenjob trotz Arbeitslosengeld? Diese Ausnahmen gelten ab 2026

Nebenjob trotz Arbeitslosengeld? Diese Ausnahmen gelten ab 2026
FOTO: iStock, zVg.
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Die Regeln für Arbeitslose mit Nebenjob werden strenger: Ab 2026 droht der Verlust des Arbeitslosengeldes. Doch für bestimmte Gruppen gibt es nun wichtige Ausnahmen.

Ab 2026 tritt eine deutliche Verschärfung für Arbeitslosengeld-Bezieher in Kraft, die sich etwas dazuverdienen wollen. Wer ab dem 1. Jänner 2026 neben dem AMS-Bezug geringfügig beschäftigt ist und nicht unter die Ausnahmeregelungen fällt, muss diese Tätigkeit spätestens bis Ende Jänner beenden. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld rückwirkend zum Jahresbeginn. Diese Regelung gilt selbst bei tageweiser Beschäftigung – in solchen Fällen müssen Betroffene jeden einzelnen Arbeitstag dem AMS melden, erhalten für diesen Tag keine Leistung und müssen sich am Folgetag erneut arbeitslos melden.

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Für bestimmte Personengruppen wurden jedoch Ausnahmen festgelegt. Neben älteren Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderung profitieren künftig auch Teilnehmer an längerfristigen AMS-Schulungsmaßnahmen von Sonderregelungen. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Regierungsparteien angenommen.

Ausnahmen für Schulungen

Voraussetzung für diese Ausnahmeregelung ist, dass die Schulung mindestens vier Monate dauert und einen Umfang von 25 Wochenstunden umfasst. Besonders relevant ist dies für Pflegeausbildungen mit Pflegestipendium. Auch beim Fachkräftestipendium bleibt der geringfügige Zuverdienst durch eine spezifische gesetzliche Regelung weiterhin möglich.

„Gerade bei längeren und intensiven Schulungen (mit mindestens 25 Wochenstunden) – etwa im Pflegebereich – ist es entscheidend, finanzielle Stabilität zu gewährleisten und gleichzeitig Praxiserfahrungen zu ermöglichen“, erklärt Sozialministerin Korinna Schumann gegenüber „Heute“. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt in Österreich 2025 bei 551,10 Euro.

„Wir wollen Menschen ermöglichen, eine Qualifizierung abzuschließen, die ihnen langfristig bessere Jobchancen eröffnet und gleichzeitig dem Arbeitsmarkt dringend benötigte Fachkräfte bringt“, so Schumann weiter. Die Möglichkeit eines geringfügigen Zuverdienstes trage wesentlich dazu bei, die Ausbildungsbereitschaft zu erhöhen und den erfolgreichen Abschluss dieser Maßnahmen abzusichern.

Ziele und Einschränkungen

Die Koalitionsparteien verfolgen mit der Ausweitung der Ausnahmebestimmungen mehrere Ziele: Sie wollen nicht nur finanzielle Engpässe der Betroffenen abfedern, sondern auch die Bereitschaft zu Aus- und Weiterbildungen steigern. Zudem soll die Regelung den Teilnehmern ermöglichen, bereits während ihrer Bildungsmaßnahme in fachrelevanten Bereichen praktische Erfahrungen zu sammeln.

Laut Begründung des Antrags fallen auch die Teilnahme an Arbeitsstiftungen sowie am Unternehmensgründungsprogramm unter den Begriff der Umschulungsmaßnahmen. Nicht berücksichtigt wurden hingegen die von den Grünen geforderten Ausnahmen für Kunstschaffende.

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Auch der Vorstoß des Grünen-Abgeordneten Markus Koza für Sonderregelungen zugunsten weiterer Gruppen wie Alleinerziehende, der von der FPÖ unterstützt wurde, fand keinen Eingang in die beschlossenen Maßnahmen.

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