Während Tirol sein Mindestsicherungsgesetz verschärft, formiert sich Widerstand: Die Sozialberatungsstelle DOWAS warnt in einem Offenen Brief vor fatalen Folgen für Bedürftige.
Die Sozialberatungsstelle DOWAS hat in einem Offenen Brief heftige Kritik am geplanten Mindestsicherungsgesetz geäußert, das 2026 in Kraft treten soll. Nach Ansicht der Organisation ist die Novelle aus sozial-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Perspektive abzulehnen. Parallel dazu arbeitet die Bundesregierung an einer umfassenden Reform unter dem Titel „Sozialhilfe Neu“.
In ihrem Schreiben kritisiert DOWAS besonders die zugrundeliegende Annahme, dass bestimmte Mindestsicherungsbezieher angeblich in der „sozialen Hängematte“ verharrten und durch Anreize für den Arbeitsmarkt aktiviert werden müssten. Die Organisation weist darauf hin, dass diese Darstellung die Realität verkenne: „70 Prozent aller Personen, die Mindestsicherung beziehen, sind sogenannte ‚Aufstocker‘, die trotz Erwerbsarbeit, AMS-Leistung oder Pension zu wenig zum Leben haben.“
Die Kritik richtet sich auch gegen den politischen Ansatz, der statt struktureller Arbeitsmarktreformen und höherer Löhne auf verstärkte Aktivierungsmaßnahmen setzt. DOWAS gibt zu bedenken, dass in Tirol 43 Prozent der Bezieherinnen Kinder im gemeinsamen Haushalt haben, deren Zukunftschancen durch Kürzungen beeinträchtigt würden. Die Verantwortlichen der Sozialberatungsstelle zeigen sich empört darüber, dass die Unterstützung einkommensschwacher Menschen zunehmend als Belastung dargestellt wird, während strukturelle Ursachen von Armut, Unterversorgung und Arbeitslosigkeit ausgeblendet werden.
⇢ Sozialhilfe NEU soll von der Regierung reformiert werden
Tiroler Neuregelung
Vor etwa zwei Wochen hatte die Tiroler Landesregierung das neue Mindestsicherungsgesetz vorgestellt. Die Verantwortlichen betonten dabei die angestrebte höhere Treffsicherheit und die Schaffung von Arbeitsanreizen für Betroffene. Die Neuregelung sieht vor, dass Mindestpensionisten und Menschen mit Behinderung künftig mehr Geld erhalten sollen.
Subsidiär Schutzberechtigte (Personen mit vorübergehendem Schutzstatus) und Drittstaatsangehörige hingegen würden ihren Anspruch auf Mindestsicherung vollständig verlieren. Zudem plant die Regierung Leistungskürzungen für Großfamilien sowie die Möglichkeit von Sanktionen, die bis zum kompletten Wegfall der Mindestsicherung führen können.
Mit der geplanten Neuregelung wird Tirol erstmals ein eigenes Sozialhilfe-Ausführungsgesetz erhalten. Bisher war das Bundesland das einzige in Österreich, das lediglich mit Übergangsregelungen operierte und kein entsprechendes Ausführungsgesetz verabschiedet hatte. Diese Sonderstellung erklärt auch, warum die bisherigen Sätze in Tirol von jenen der übrigen Bundesländer abweichen.
⇢ Länder preschen vor: Mikl-Leitner stellt Ultimatum bei Sozialhilfe
Bundesweite Reform
Auf Bundesebene arbeitet die Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS unterdessen an einer Reform der gesetzlichen Vorgaben zur Sozialhilfe. Das Konzept „Sozialhilfe NEU“ umfasst unter anderem eine Vereinheitlichung der Regelungen, strengere Bestimmungen für Zuwanderer mit einer Wartefrist und eingeschränkten Leistungen während einer „Integrationsphase“ sowie einen besonderen Fokus auf Kinder.
Die Neuerungen sollen Anfang 2027 in Kraft treten. Aktuell verzeichnet Wien die meisten Bezieher, während die landesweiten Kosten bei über einer Milliarde Euro pro Jahr liegen.
Die Reform der Sozialhilfe gilt als eines der zentralen Vorhaben im Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS. Bislang wurden die Pläne nur in groben Zügen skizziert, doch mit dem Beginn der Verhandlungen mit den Bundesländern sollen nun konkretere Details folgen.
Die derzeitigen bundesweiten Vorgaben sind im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz von 2019 festgelegt, dessen Umsetzung den Bundesländern mit erheblichen Gestaltungsspielräumen obliegt – was zu regional unterschiedlichen Regelungen führt.
Die Statistik Austria weist Wien als das Bundesland mit den meisten Sozialhilfe-Beziehern aus: 142.001 Bezugsberechtigte (Stand 2023) und Ausgaben von 807 Millionen Euro. Tirol belegt mit 8.920 Bezugsberechtigten und Ausgaben von 49 Millionen Euro österreichweit den vierten Platz.
Allerdings weichen die Sätze in Tirol, wo bislang kein Sozialhilfe-Ausführungsgesetz erlassen wurde, von denen der übrigen Bundesländer ab.