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Schrecklich

Papa, heute nicht“: Tochter sechsmal pro Woche vom Vater missbraucht

Missbrauch
Symbolbild FOTO: iStock

Nachts hörte der Bruder die verzweifelten Worte seiner Schwester. Was folgte, brachte einen Familienvater vor Gericht – mit schwerwiegenden Konsequenzen.

Ein 51-jähriger Mann erhielt am Dienstag vor dem Wiener Landesgericht eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seine 13-jährige Tochter über einen Zeitraum von April 2023 bis September 2024 wiederholt sexuell missbraucht hatte. Der bislang unbescholtene Angeklagte nahm das Urteil an, während die Staatsanwaltschaft keine Stellungnahme abgab. Somit ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.

Die Missbrauchsfälle wurden aufgedeckt, als der ältere Bruder des Mädchens nachts die Worte „Papa, heute nicht“ vernahm. Nach anfänglichem Zögern vertraute sich die 13-Jährige ihrem Bruder an. Gemeinsam informierten die Geschwister ihre Mutter, die daraufhin Anzeige erstattete. Der als Software-Entwickler tätige und finanziell gut situierte Familienvater wurde festgenommen und in Untersuchungshaft genommen.

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Gerichtliches Verfahren

Im Verfahren vor dem Schöffensenat räumte der Angeklagte die Übergriffe grundsätzlich ein, bestritt jedoch deren von seiner Tochter geschilderte Häufigkeit. Das Mädchen hatte ausgesagt, bis zu sechsmal wöchentlich missbraucht worden zu sein, stets wenn der Vater sie zu Bett brachte. Der 51-Jährige gab an, die Übergriffe hätten im Frühjahr 2023 beim Eincremen begonnen und sich danach wiederholt.

Die Vertreterin der Anklage verwies auf ein psychiatrisches Fachgutachten, das beim Angeklagten eine pädophile Neigung, jedoch keine psychische Erkrankung feststellte. Sie kritisierte zudem, dass sich der Mann während der Ermittlungen selbst als Opfer dargestellt habe, was sie als kaum erträglich bezeichnete.

Urteilsbegründung

Während der Hauptverhandlung erkannte der Angeklagte seine Verantwortung gegenüber seiner Tochter als Schutzbefohlene an und stimmte sowohl der Übertragung der Obsorge als auch der Scheidung zu, um seiner Familie weitere Belastungen zu ersparen. Vor Prozessbeginn leistete er eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 10.000 Euro.

Das Gericht verurteilte den Mann wegen einer „nicht mehr näher feststellbaren“ Anzahl von Übergriffen. Als strafverschärfend wertete das Gericht die zahlreichen Einzeltaten und den ausgedehnten Tatzeitraum, während die bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis strafmildernd berücksichtigt wurden.

Bei einem gesetzlichen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren erachtete der Schöffensenat die verhängten viereinhalb Jahre als angemessen.

Zahlen und Hilfsangebote

Der Fall reiht sich in eine besorgniserregende Statistik ein. Im Jahr 2023 wurden in Österreich laut polizeilicher Kriminalstatistik 1.347 Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger registriert. Ein erheblicher Teil dieser Fälle betrifft Übergriffe innerhalb der Familie.

Experten der österreichischen Kinderschutzzentren weisen darauf hin, dass betroffene Kinder häufig unter langanhaltenden psychischen Folgen leiden. Für Betroffene und Angehörige ist eine rasche Einbindung spezialisierter Beratungsangebote entscheidend. Die „Rat auf Draht“-Hotline unter 147 bietet rund um die Uhr anonyme und kostenlose Erstberatung für Kinder und Jugendliche in Notlagen.

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