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So könnt ihr euch den 3.500 Euro – Bonus sichern!

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(FOTO: iStock/blackngel)

Die Maßnahmen gegen die Teuerung in Österreich nehmen kein Ende, sei es der Klima-, Pensions- oder „Kärnten-Bonus“. Immer mehr Maßnahmen werden ergriffen, um den steigenden Preisen entgegenzuwirken. Doch wer profitiert am meisten davon?

Die Bundes- und Landesregierungen haben mehrere Maßnahmen gegen die Teuerung in Österreich ergriffen. Dazu gehören Sofortmaßnahmen und strukturelle Änderungen wie Klima- und Anti-Teuerungsbonus, Abschaffung der kalten Progression und Stromkostenbremse. Weitere Zahlungen folgen nun nach und nach.

Die Bundesländer erhielten im Januar einen Zweckzuschuss von 450 Millionen Euro, um Privathaushalte bei Wohn- und Heizkosten zu unterstützen. Die Kärntner Landesregierung nutzte diesen Zuschuss für den „Kärnten Bonus Plus 2023“. Auch andere Bundesländer haben großzügige Förderungen angeboten, wobei das Burgenland den größten Bonus gewährt.

Wien

Die Stadt Wien gibt aufgrund hoher Energiekosten erneut einen 200-Euro-Bonus aus, der automatisch ausgezahlt wird. Anträge für den Wiener Energiebonus 2023 können seit 17. April gestellt werden. Der Bonus gilt für Ein-Personen-Haushalte mit einem Brutto-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro und Mehr-Personen-Haushalte mit einem Brutto-Jahreseinkommen bis 100.000 Euro.

Mehr als eine halbe Million Haushalte in Wien erhalten eine automatische Auszahlung des Wiener Energiebonus 2023, wie ein Schreiben mitteilt. Voraussetzung dafür ist die Beantragung des Energiebonus 2022 bis zum 25. März 2023. Für alle anderen ist eine Beantragung auf www.wien.gv.at/energiebonus23 möglich.

Niederösterreich

Letztes Jahr führte das Land Niederösterreich einen „Strompreis-Rabatt“ ein, um den Anstieg der Strompreise abzumildern. Die Höhe der Entlastung hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Ein Ein-Personen-Haushalt kann dadurch etwa 170 Euro sparen, ein Zwei-Personen-Haushalt etwa 270 Euro und ein Drei-Personen-Haushalt etwa 370 Euro. Der Antrag für den Rabatt kann unabhängig vom Stromversorger noch bis zum 30. September 2023 direkt beim Land Niederösterreich gestellt werden.

Burgenland

Das Burgenland führt einen Gas- und einen Wärmepreisdeckel ein. Die maximale Förderhöhe beträgt 2.000 Euro und wird durch das Jahres-Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten berechnet. Die Obergrenzen für das Haushaltseinkommen liegen bei Heizkostenzuschussbeziehern, bis 33.000 Euro, bis 43.000 Euro und bis 63.000 Euro. Der Wärmepreisdeckel kann bis Ende 2023 beantragt werden.

Im Burgenland können Familien mit zusätzlichen Maßnahmen wie Klimabonus, Strompreisbremse, Gutschriften aus dem Lohnsteuerausgleich und Schulstartgeld mit insgesamt etwa 3.500 Euro rechnen.

Oberösterreich

In Oberösterreich können Ein- und Mehrpersonen-Haushalte noch bis 30. Juni 2023 auf ooe.gv.at/energiekostenbonus einen Bonus beantragen. Je nach Anzahl der Kinder unter 18 Jahren variiert der Bonus zwischen 200 und 400 Euro.

Vorarlberg

Die Strompreise für Haushaltskunden in Vorarlberg wurden per 1. April von 10 auf 24 Cent/Kilowattstunde (netto) erhöht. Zur Unterstützung der betroffenen Kunden hat die Vorarlberger Landesregierung im März einen Strom-Rabatt beschlossen. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, da der Rabatt automatisch von der Stromrechnung abgezogen wird.

Kärnten

Der „Kärnten Bonus“ wird in vier Teilen ausgezahlt, insgesamt 600 Euro. Berechtigt sind Personen, die bereits eine Sozialleistung des Landes erhalten. Einkommensgrenzen sind 1.600 Euro für Alleinstehende und 2.400 Euro für Haushalte mit zwei volljährigen Personen (plus 400 Euro für jede weitere Person). Alleinerziehende erhalten 700 Euro Zuschlag für jedes weitere minderjährige Kind.

Wer den Kärnten Bonus Plus nicht automatisch erhält, aber in die Einkommensgrenze fällt, kann ihn bis 30. April 2023 online, mit einem Formular oder persönlich bei der Wohnortgemeinde beantragen.

Salzburg

Berechtigt für den einmaligen Heizkostenzuschuss von 600 Euro sind volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die in Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben. Voraussetzung ist, dass das monatliche Nettoeinkommen nicht höher als 1.300 Euro für Alleinlebende oder Alleinerziehende bzw. 1.700 Euro für Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder eingetragene Partnerschaften ist.

Tirol

Für den Tirol-Zuschuss, der zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober 2023 beantragt werden kann, gibt es einen Heizkostenzuschuss von 250 Euro und einen Wohnkostenzuschuss in Höhe von mindestens 250 Euro, der je nach Einkommen und Haushaltsgröße variiert. Um den Tirol-Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss der Hauptwohnsitz in Tirol liegen.

Diesen Bonus bekommen alle

Die Strompreisbremse gilt bis zum Ende Juni 2024 und soll private Haushalte um bis zu 500 Euro jährlich entlasten. Der Rabatt wird automatisch auf der Stromrechnung angewendet. Die Maßnahme gilt nicht für Firmen oder Vereine.

Gewerbetreibende, deren Hauptwohnsitz der Sitz ihres Betriebs ist, können ihren Antrag für die Stromkostenbremse bis zum 31. Mai 2023 online auf www.stromkostenbremse.gv.at/lufg stellen.

Im Herbst kehrt der bekannteste Bonus des vergangenen Jahres zurück, allerdings in abgespeckter Version. Der Anti-Teuerungsbonus von 250 Euro fällt komplett weg, und der Klimabonus wird um 50 Euro reduziert. Außerdem wird der Bonus dieses Jahr regional gestaffelt ausgezahlt, was bedeutet, dass nicht jeder denselben Betrag erhält. Der Klimabonus wird je nach Wohnort und Öffi-Verbindung zwischen 100 und 200 Euro betragen. Das Klimaministerium unterscheidet dabei in vier Klassen. Wienerinnen und Wiener (Stufe 1) erhalten 100 Euro, während in anderen Gemeinden bis zu 200 Euro (Stufe 4) möglich sind.

Seit März kann die Arbeitnehmerveranlagung, auch bekannt als „Lohnsteuerausgleich“, für das vergangene Jahr spätestens eingereicht werden, um viel Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Sie kann manuell eingereicht werden oder man wartet auf die automatische Abrechnung im Juli. Allerdings bringt letztere im Durchschnitt etwa 500 Euro weniger Geld als die manuelle Eingabe (durchschnittlich 277 Euro bzw. 714 Euro). Die Arbeitnehmerveranlagung kann noch bis zum 30. April schriftlich und bis zum 30. Juni online eingereicht werden.

Besondere Bonus-Zahlungen

  • Haushalte mit niedrigem Einkommen bekommen bis zum 30. Juni 2024 einen Netzkostenzuschuss von bis zu 200 Euro jährlich.
  • Mieter von Altbauwohnungen können einen Wohnkostenzuschuss von 200 Euro beantragen.
  • Pflege- und Betreuungspersonal erhält 2023 eine Gehaltserhöhung von 2.460 Euro pro Vollzeitstelle. Auszahlung erfolgt monatlich über den Arbeitgeber.
  • Arbeitgeber können bis zu 3.000 Euro als Teuerungsprämie steuerfrei an Mitarbeiter auszahlen.
  • Familien mit Kindern im Alter von 6 bis 15 Jahren erhalten im September ein Schulstartgeld in Höhe von 105,8 Euro.