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Rückerstattung

Steuerausgleich 2025: Über 1.000 Euro mehr vom Finanzamt zurückholen

Steuerausgleich 2025: Über 1.000 Euro mehr vom Finanzamt zurückholen
Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Mehr Geld zurück vom Finanzamt: Der Steuerausgleich 2025 bringt spürbare Änderungen – und im Schnitt über 1.000 Euro Gutschrift.

Der Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2025 bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich. Seit Jahresbeginn ist die Einreichung möglich – ab Anfang März 2026 steht der Prozess allen Steuerpflichtigen in Österreich offen, da zu diesem Zeitpunkt die Jahreslohnzettel beim Finanzamt aufliegen müssen. Die diesjährigen Änderungen umfassen zahlreiche Verbesserungen, die sowohl die steuerliche Entlastung als auch die Höhe möglicher Gutschriften vom Finanzamt spürbar erhöhen können.

Aufgrund der angehobenen Beträge und erweiterten Absetzbarkeiten fällt auch die Steuerrückerstattung höher aus. Im Schnitt sollen pro Person mehr als 1.000 Euro drin sein, wie Finanz.at berichtet. Mithilfe eines neuen Online-Rechners lässt sich vorab ermitteln, mit welcher Gutschrift vom Finanzamt voraussichtlich zu rechnen ist.

Familienbonus & Absetzbeträge

Beim Familienbonus Plus bleiben die Beträge für 2025 auf bekanntem Niveau: Für Kinder unter 18 Jahren sind es bis zu 2.000 Euro, für Kinder über 18 Jahren können erstmals bis zu 700 Euro geltend gemacht werden. Wer den Bonus bereits monatlich über die Lohnverrechnung bezieht, sollte ihn beim Steuerausgleich dennoch erneut beantragen, um ihn vollständig zu aktivieren.

Der Mehrkindzuschlag für das Jahr 2025 beläuft sich auf 24,40 Euro pro Kind. Anspruch darauf haben Familien, die für mindestens drei Kinder Familienbeihilfe erhalten – ausgezahlt wird er ab dem dritten Kind. Dabei sind bestimmte Einkommensgrenzen zu beachten.

Sowohl der Alleinverdienerabsetzbetrag als auch der Alleinerzieherabsetzbetrag wurden für das Jahr 2025 angehoben. Der Mindestbetrag liegt beim ersten Kind bei 601 Euro und erhöht sich mit jedem weiteren Kind.

Darüber hinaus wurden auch andere steuerliche Absetzbeträge für das vergangene Kalenderjahr erhöht – darunter der Verkehrsabsetzbetrag und der Unterhaltsabsetzbetrag, die beide beim Steuerausgleich beantragt werden können.

Negativsteuer & Einreichung

Die maximale Negativsteuer, also die sogenannte SV-Rückerstattung, steigt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Pendlerpauschale auf bis zu 1.277 Euro – mit Pendlerpauschale sogar auf bis zu 1.398 Euro. Pensionistinnen und Pensionisten erhalten maximal 710 Euro. Anspruchsberechtigt sind jene Personen, die wegen eines geringen Einkommens wenig oder keine Lohnsteuer zahlen, jedoch Sozialversicherungsbeiträge entrichten.

Die Einreichung des Steuerausgleichs ist auch heuer auf mehreren Wegen möglich: über FinanzOnline, per Papierformular L1 samt Beilagen oder mithilfe einer Steuer-App.

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KO KOSMO-Redaktion
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