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Kriminalfall

Totes Baby im Europapark: DNA-Probe soll Eltern überführen

Totes Baby im Europapark: DNA-Probe soll Eltern überführen
FOTO: iStock/yotrak/Paulo Sousa
2 Min. Lesezeit |

Ein toter Säugling im Park, ein junges Paar als mögliche Zeugen und viele offene Fragen: Die Ermittler setzen nun auf DNA-Spuren, um das Schicksal des Neugeborenen aufzuklären.

Nach der Obduktion des verstorbenen Säuglings bleibt weiterhin unklar, ob das Kind bei der Geburt bereits tot war oder noch gelebt hat. Dies erklärte Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Die Ermittler gehen derzeit davon aus, dass die Geburt weder in einer medizinischen Einrichtung noch unter Betreuung einer Hebamme stattfand. Trotz öffentlicher Aufmerksamkeit sind bislang keine relevanten Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen.

Zur weiteren Aufklärung des Falls wird nun eine DNA-Analyse in Auftrag gegeben. Laut ORF-Informationen soll dafür Gewebematerial aus dem Oberschenkel des Säuglings entnommen und an die Gerichtsmedizin in Innsbruck überstellt werden. Mit den Ergebnissen hoffen die Ermittler, die Eltern des Kindes identifizieren zu können. In Österreich haben DNA-Analysen in der Vergangenheit bei ähnlichen Fällen ausgesetzter Neugeborener zur Identifizierung der Eltern beigetragen, wobei die Ermittlungen meist langwierig verliefen und nicht immer zu einer raschen Aufklärung führten.

Fundumstände geklärt

Den bisherigen Erkenntnissen zufolge wurde die Leiche des Jungen am 29. Juni zwischen 6:30 und 9:00 Uhr morgens in einer blauen Jysk-Einkaufstasche deponiert. Der Fundort befand sich auf einer Anhöhe im Park, versteckt unter einem Gebüsch. Ein Zeuge berichtete, in diesem Zeitraum ein junges Paar an der Stelle beobachtet zu haben. Erst eine Woche später entdeckte ein Arbeiter die sterblichen Überreste des Kindes.

⇢ Grausiger Fund in Park: Verweste Babyleiche in Tasche entdeckt

Die Polizei sucht gezielt nach dem jungen Paar und bittet Zeugen, die Personen mit einer blauen Jysk-Einkaufstasche in der Umgebung gesehen haben, sich zu melden.

Die Strafverfolgungsbehörden führen ihre Untersuchungen nicht wegen Mordverdachts, sondern nach Paragraf 79 des Strafgesetzbuchs – Tötung eines Kindes bei der Geburt. In früheren Fällen reichten die rechtlichen Konsequenzen für identifizierte Eltern von Anklagen nach diesem Paragrafen bis hin zu Freisprüchen, je nach Umständen und Beweislage.

Die Ermittlungen richten sich dabei nicht ausschließlich gegen die Mutter, sondern gegen unbekannte Personen.

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KO KOSMO-Redaktion
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