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Koalitionsstreit

Verfassungswidrig? Regierung streitet über Geld für Großfamilien

Verfassungswidrig? Regierung streitet über Geld für Großfamilien
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3 Min. Lesezeit |

Zwischen ÖVP und SPÖ entbrennt ein Grundsatzstreit über die Sozialhilfe für Großfamilien. Während Plakolm für Staffelung plädiert, erinnert Schumann an verfassungsrechtliche Grenzen.

Die Debatte um eine Reform der Sozialhilfe für Großfamilien sorgt für Spannungen zwischen den Koalitionspartnern. Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) plädiert im „Heute“-Interview für eine Staffelung der Leistungen. „Jedes Kind ist gleich viel wert, aber nicht jedes Kind kostet gleich viel“, argumentiert Plakolm und verweist auf die übliche Praxis in Familien, Kinderwagen, Spielzeug und Kleidung an jüngere Geschwister weiterzugeben.

Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hält dagegen und erinnert an das Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2019. Damals wurden Teile des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes für verfassungswidrig erklärt – insbesondere die gestaffelten Höchstsätze für Kinder sowie die Verknüpfung von Sozialhilfe mit Sprachkenntnissen. Auf Anfrage von „Heute“ betont Schumann die Notwendigkeit einer rechtlich haltbaren Lösung. Die Regierung habe sich deshalb auf einheitliche Regelungen verständigt.

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Kindergrundsicherung geplant

Als Alternative verweist die Sozialministerin auf die im Koalitionsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS festgeschriebene „Zwei-Säulen-Kindergrundsicherung“. Diese soll Kinder aus dem System der Sozialhilfe herauslösen. Die erste Säule umfasst den Ausbau von Sachleistungen und kindgerechter Infrastruktur – darunter kostenlose Mahlzeiten in Bildungseinrichtungen, verbesserte Gesundheitsversorgung für Minderjährige und eine Offensive im Bereich der Kinderbetreuung.

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Die zweite Säule zielt auf die „Optimierung bestehender Transferleistungen“ ab, etwa durch Anpassungen bei der Altersstaffel der Familienbeihilfe und eine ressortübergreifende Studie zur Vereinfachung der Leistungen. Schumann bleibt jedoch zurückhaltend: „Wie die Kindergrundsicherung im Detail aussehen wird, ist Sache der Verhandlungen.“

Positionen der Parteien

Die NEOS als kleinster Regierungspartner positionieren sich derweil für eine „ergebnisoffene Debatte“ zur Sozialhilfe-Reform. Die Möglichkeit eines Deckels wollen sie „nicht von vornherein ausschließen“ und verweisen auf mehrere Bundesländer, die „verfassungskonform mit solchen Obergrenzen und Sachleistungen“ arbeiten. Nach Ansicht der NEOS sind solche Modelle verfassungskonform, solange sie sich am tatsächlichen Bedarf orientieren.

Die Grünen lehnen beide diskutierten Varianten ab. Ihr Sozialsprecher Markus Koza erklärt gegenüber „Heute“, eine Obergrenze sei sachlich nicht begründbar und „mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ verfassungswidrig. Der Forderung nach einer Staffelung hält er die bereits existierende „Geschwisterstaffel“ bei der Familienbeihilfe entgegen, die im Gegensatz zu Plakolms Vorschlag mit steigender Kinderzahl höhere Leistungen vorsieht.

„Wesentlich ist, dass kinderbezogene Leistungen vereinheitlicht werden und darauf eine eigenständige Kindergrundsicherung aufbaut, die nicht Teil der Sozialhilfe ist“, so Koza.

Die Grünen fordern „sachliche Lösungen im Kampf gegen Kinderarmut statt Stimmungsmache auf dem Rücken armutsgefährdeter Kinder“.

Der Konflikt zeigt sich auch in der Herangehensweise der Regierung: Während die aktuelle Koalition auf einheitliche Mindeststandards setzt, praktizieren mehrere Bundesländer bereits eigenständige Lösungen mit Obergrenzen und Sachleistungen. Sozialministerin Schumann bekräftigt, dass sie an einer Reform der Sozialhilfe arbeite, die ohne Kürzungen auskomme und Kinder langfristig durch die neue Kindergrundsicherung aus dem Sozialhilfesystem herauslösen soll.

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KO KOSMO-Redaktion
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