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Kopftuch

Wien: Frau auf Job-Training aufgefordert, Hijab abzunehmen

Symbolbild (FOTO: iStock/ Rawpixel)

Eine junge Muslimin wollte sich zusätzliche Qualifikationen aneignen und eine Ausbildung zur Kinderbetreuung bei einem Wiener Bildungsanbieter absolvieren.

Während des Bewerbungsprozesses wurde sie jedoch auf unzulässige Weise nach ihrem Kopftuch gefragt und aufgefordert, es abzunehmen. Trotz ihrer Erfahrung als Assistentin in einem Kindergarten erhielt sie keinen Ausbildungsplatz.

Nach Unterstützung durch den Ombudsmann für Gleichbehandlung und die Dokumentationseinheit für Islamophobie und antimuslimischen Rassismus reichte der Klageverband im Namen der jungen Frau eine Klage ein. Das Wiener Landesgericht für Zivilrecht bestätigte in zweiter Instanz, dass die junge Frau aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Religion diskriminiert wurde, und sprach ihr eine Entschädigung von 2.000 Euro zu.

Das Gericht stellte ebenfalls klar, dass Diskriminierung nicht nur während der Durchführung der Ausbildung, sondern auch bereits während des Bewerbungsprozesses unzulässig ist. Theresa Hammer, Leiterin der Rechtsdurchsetzung beim Klageverband, betonte, dass wiederholte, aufdringliche Fragen nach dem Kopftuch im Bewerbungsprozess keinen Platz haben und eine verbotene Diskriminierung darstellen können.

Das Urteil des Wiener Landesgerichts für Zivilrecht ist rechtskräftig und sollte als klares Signal gegen Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder Religion wahrgenommen werden.