Wien plant ab 2026 die Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte (Personen mit befristetem Schutzstatus) zu streichen. Rund 10.000 Personen sollen künftig nur noch Leistungen aus der Grundversorgung erhalten – ein Modell, das bereits in sieben anderen Bundesländern umgesetzt wurde.
Diese Maßnahme stößt auf entschiedenen Widerstand bei Hilfsorganisationen. “Menschen in existenzielle Nöte zu katapultieren ist das menschenfeindlichste und teuerste Sparen”, kritisiert SOS-Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak gegenüber der “Kronen Zeitung”. Als Reaktion haben SOS-Mitmensch und die Asylkoordination Österreich eine gemeinsame Petition initiiert, die sich gegen den Ausschluss dieser Personengruppe aus der Mindestsicherung richtet.
⇢ Diese Personen haben bald keinen Anspruch mehr auf Mindestsicherung!
Budgetäre Hintergründe
Die Wiener Stadtregierung betont, dass die Mindestsicherung weiterhin als soziales Sicherheitsnetz bestehen bleibt. Die geplanten Änderungen seien struktureller Natur und sozial gestaffelt, um langfristig ein Gleichgewicht zwischen sozialer Verantwortung und finanzieller Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Wien hält zudem an seiner Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Regelung der Sozialhilfe fest.
Für den Rechnungsabschluss 2025 wird mit einem Defizit von 3,2 Milliarden Euro gerechnet. Im kommenden Haushaltsjahr plant die Stadt mit einem Gesamtbudget von rund 22 Milliarden Euro. Zur Konsolidierung sollen auf der Ausgabenseite etwa 1,35 Milliarden Euro eingespart und bei den Einnahmen zusätzliche 350 Millionen Euro generiert werden.
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Ergänzend kommen Rücklagenauflösungen und zeitliche Streckungen bei Bauprojekten in Höhe von rund 300 Millionen Euro hinzu. Für 2026 wird ein Budgetdefizit von 2,65 Milliarden Euro prognostiziert, was einer Gesamtkonsolidierung von etwa 2 Milliarden Euro entspricht. Die Erstellung des detaillierten Budgetvoranschlags für 2026 soll bis Mitte November abgeschlossen sein, die öffentliche Einsichtnahme ist ab 14. November vorgesehen.
Reformdetails
Die Reform der Mindestsicherung soll Einsparungen von 200 Millionen Euro bringen. Bei der Wohnkostenberechnung werden neue Berechnungsmodelle eingeführt, wobei die Mietbeihilfe erhalten bleibt. Für Wohngemeinschaften gilt künftig das Prinzip der geteilten Kosten bei gemeinsamem Wohnen.
Subsidiär Schutzberechtigte werden durch ihre Überführung in die Grundversorgung neu geregelt.
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Zusätzlich sollen gezielte Programme eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt fördern.
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