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Tierquälerei

Wiener verschickt Katze im Paket – „Post stellte mir Falle!

Wiener verschickt Katze im Paket – „Post stellte mir Falle!
FOTO: iStock/Andypott
3 Min. Lesezeit |

Eine Katze im Paket, ein Angeklagter mit dreisten Ausreden – und eine Richterin, die irgendwann genug gehört hat.

Ein besonders drastischer Fall von Tierquälerei landete vor dem Landgericht Wien: Ein 20-jähriger Mann mit thailändischen Wurzeln soll seine Britisch-Kurzhaar-Katze namens „Shana“ im vergangenen April in ein Paket verpackt und auf den Postweg nach Deutschland gebracht haben. Noch bevor das Tier sein unfreiwilliges Ziel erreichen konnte, gelang ihm im Paketzentrum Hagenbrunn in Niederösterreich die Flucht.

Ein Mitarbeiter der Sendungssicherheit bei der Wiener Post schilderte den Hergang aus seiner Perspektive. „Ein Video zeigt, wie ein Mitarbeiter das Paket begutachtet und dann erschrickt.“ Sekunden später war die graue Katze im Paketzentrum zu sehen – im Inneren des Pakets fand sich zudem ein Sack Katzenstreu. „Wir haben das dann sehr aufwendig zurückverfolgt und konnten den Absender zum Glück ausfindig machen.“

Dreiste Schutzbehauptung

Als die Richterin im Rahmen der Personalienbefragung nach Kindern fragte, antwortete der Angeklagte mit einem verlegenen Lächeln: „Nein, nur meine Katzen.“ Danach bestritt er sämtliche Vorwürfe vehement. „Meine Katze wurde entführt“, behauptete er mit Nachdruck. Er habe lediglich seine Gitarre nach Deutschland zurückschicken wollen – von der grauen Kurzhaarkatze „Shana“ im Paket wisse er nichts.

„Nachdem mein Paket abgeholt wurde, war meine Katze plötzlich weg“, versuchte er die Anschuldigungen zu entkräften – eine Verlustanzeige hatte er allerdings nicht erstattet. Seine Begründung: „Keiner gibt eine gestohlene Katze zurück.“ Obwohl ihn die Richterin mehrfach darauf hinwies, dass er sich mit seinen Aussagen selbst belasten könnte, benannte der 20-Jährige noch im Gerichtssaal einen Schuldigen: den Postboten. „Die Post hat mir eine Falle gestellt“, rief er empört in den Saal.

Bedingtes Urteil

Das Tier wurde in der Folge in ein Tierheim gebracht. Der Angeklagte hatte sich zwischenzeitlich bereits eine neue Katze zugelegt – „damit mein Kater Faris nicht einsam ist“, wie er erklärte. Als seine Rechtfertigungsversuche zunehmend wirr und zusammenhanglos wurden, verlor die Richterin schließlich die Geduld. „Ich fälle jetzt ein Urteil“, verkündete sie bestimmt.

Das Ergebnis: sechs Monate bedingte Haft – vorerst nicht rechtskräftig. Noch während die Richterin den Schuldspruch zu Ende sprach, zog der Angeklagte bereits seine Mütze auf und wandte sich Richtung Ausgang.

Die Strafe tritt nur dann in Kraft, sollte er innerhalb der nächsten drei Jahre erneut straffällig werden.

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KO KOSMO-Redaktion
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