Ab Samstag, dem 1. Juli 2023, sparen Wohnungssuchende in Österreich endlich die Maklerprovision und können sich so finanziell entlasten. Eine aktuelle Studie zeigt auch, dass Personen mit „fremd“ klingenden Namen weiterhin mit Diskriminierung bei der Wohnungssuche zu kämpfen haben.
Ab dem 1. Juli 2023 gibt es eine Neuerung für Wohnungssuchende in Österreich: Das „Bestellerprinzip“ für Maklerprovisionen tritt in Kraft. Das bedeutet, dass künftig derjenige, der die Mietwohnung anbietet, die Maklergebühren zahlen muss. Diese Regelung kommt vielen Wohnungssuchenden zugute, insbesondere in Städten wie Wien, wo die Mietpreise bereits hoch sind. Die Änderung der Provision hat direkte Auswirkungen auf die finanzielle Belastung der Wohnungssuchenden.
Maklerprovision
Bisher mussten Mieter, die eine Wohnung über einen Makler fanden, zusätzlich zu den bereits hohen Miet- und Energiekosten auch die Maklerprovision zahlen. Gerade in Wien, wo die Mieten besonders hoch sind, war dies eine beträchtliche finanzielle Belastung. Ab dem 1. Juli ändert sich dies jedoch. Laut einer Gesetzesnovelle im Nationalrat wird nun derjenige zur Kasse gebeten, der den Makler mit der Vermittlung beauftragt – in der Regel der Vermieter. Diese Änderung hat Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt in Wien.
Zwei Monatsmieten
Besonders für Einpersonenhaushalte bringt die neue Regelung eine spürbare Entlastung. Laut Angaben der Stadt Wien gibt es in der österreichischen Hauptstadt fast eine halbe Million bewohnte Wohnungen, von denen etwa die Hälfte von Single-Haushalten genutzt werden. Die durchschnittliche Größe einer Wohnung beträgt dabei 38 Quadratmeter, und die durchschnittliche Kaltmiete liegt bei 14,42 Euro pro Quadratmeter. Durch die bisherige Regelung zur Maklerprovision konnten Makler dem Wohnungssuchenden das zweifache einer Monatsmiete in Rechnung stellen, zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer. Dies führte in vielen Fällen zu erheblichen Kosten von bis zu 1.315 Euro. Ab diesen Sommer müssen diese Kosten jedoch nicht mehr vom Wohnungssuchenden getragen werden.
Diskriminierung bei der Wohnungssuche
Darüber hinaus ist es wichtig, auch auf eine weitere Problematik aufmerksam zu machen: Diskriminierung bei der Wohnungssuche aufgrund von ethnischen Zuschreibungen. Untersuchungen haben gezeigt, dass Personen mit als „fremd“ empfundenen Namen bei der Wohnungssuche benachteiligt werden.
Diskriminierung: Österreichische Namen bei Wohnungssuche bevorzugt
Eine Studie der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) und der Johannes Kepler Universität (JKU) Linz hat gezeigt, dass Personen mit „fremd“ klingenden Namen im Vergleich zu Personen mit einheimischen Namen deutlich seltener zu Wohnungsbesichtigungen eingeladen werden. Diese Diskriminierung aufgrund von ethnischen Zuschreibungen ist ein weiteres Problem im Wohnungsmarkt.