Österreichs Regierung formiert sich neu: Vizekanzler Babler und Minister erleben eine erneute Angelobung. Gesetzliche Änderungen zwingen zur Anpassung.
Die politische Landschaft Österreichs erlebt eine formelle Neuerung: Am 2. April steht ein erneuter Besuch von Vizekanzler Andreas Babler und zehn weiteren Regierungsmitgliedern bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen an. Der Anlass ist die erneute Angelobung der Regierungsmitglieder, die bereits seit dem 3. März 2025 im Amt sind. Eine kürzlich verabschiedete Gesetzesänderung macht diesen Schritt erforderlich.
Im Kern dieser erneuten Angelobung stehen wesentliche Veränderungen in der Aufgabenverteilung innerhalb der Ministerien. Diese Anpassungen müssen rechtlich anerkannt werden, was den formellen Akt der Vereidigung notwendig macht. Nach der ersten Angelobung am 3. März wurde das Bundesministeriengesetz im Nationalrat verabschiedet. Dieses Gesetz bestätigt die neue Aufteilung der ministeriellen Verantwortungen. Da die neue Regierung einige Aufgabenbereiche anders als ihre Vorgänger strukturiert hat, sind die betroffenen Minister nun erneut zur Vereidigung verpflichtet.
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Ministerielle Umstrukturierungen
Ein markantes Beispiel für diese Umstrukturierungen ist die Neuaufteilung des großen Klima-, Energie- und Umweltministeriums, das ursprünglich von den Grünen geleitet wurde. Sozial- und Gesundheitsministerin Korinna Schumann übernimmt nun zusätzlich die Verantwortung für den Bereich „Arbeit“. Norbert Totschnig, bisher Land- und Forstminister, wird künftig auch für Klima- und Umweltschutz zuständig sein. Bildungsminister Christoph Wiederkehr verliert hingegen die Zuständigkeit für Wissenschaft und Forschung, muss aber ebenfalls auf seine neuen Aufgaben vereidigt werden.
Solche Veränderungen sind im politischen Betrieb nichts Ungewöhnliches. Abgesehen von festen Ministerien wie dem Finanz- oder dem Innenministerium, ist es gängige Praxis, dass Regierungen ihre Zuständigkeiten und Themenbereiche regelmäßig anpassen und neu verteilen.
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