Spielschulden, Wut und ein Messer – ein Wiener steht wegen zweier Raubüberfälle auf dasselbe Wettbüro vor Gericht.
Ein Wiener stand am Dienstag, dem 23. Juni, vor dem Landesgericht – auf der Anklagebank ein Mann, dem schwerer Raub vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 40-Jährigen vor, am 1. März bewaffnet ein Wettbüro in der Ottakringer Straße in Wien-Ottakring überfallen zu haben. Zu diesem Zeitpunkt, kurz vor neun Uhr morgens an einem Sonntag, befand sich lediglich eine Reinigungskraft in den Räumlichkeiten.
Der Beschuldigte soll die 52-jährige Frau zunächst gegen eine Wand gedrückt und anschließend zu Boden gebracht haben. Mit einem Brotmesser an ihrem Hals fügte er ihr laut Anklage mehrere leichte Schnittwunden zu und schlug ihr wiederholt ins Gesicht sowie gegen den Kopf.
Zweiter Überfall
Danach fesselte er die Frau mit Klebeband und forderte sie auf, den Tresor zu öffnen. Die sichtlich eingeschüchterte Reinigungskraft verwies ihn auf die Kassenlade, in der sich der Tresorschlüssel befand. Mit einer Menge Bargeld verließ der Mann das Lokal.
Rund zwei Monate später, am 3. Mai, soll der Gartengestalter dasselbe Wettbüro erneut überfallen haben. Diesmal bedrohte er einen 29-jährigen Mitarbeiter mit einem Fleischermesser und fesselte ihn mit Paketband an Händen und Füßen. Als er mit 12.600 Euro flüchten wollte, war es bereits zu spät – der Mitarbeiter hatte zuvor still Alarm ausgelöst, und vor dem Eingang wartete bereits die Polizei.
Geständnis & Spielsucht
Vor Gericht legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab und führte seine Spielsucht als Ursache für beide Taten an. Nach eigenen Angaben hatte er in dem betroffenen Wettbüro insgesamt 17.000 Euro verloren, ohne dass seine Ehefrau davon gewusst habe. „Wenn ich diese Glücksspielabhängigkeit nicht gehabt hätte, wäre das nicht passiert“, erklärte er vor Gericht.
Die finanziellen Verluste seien so gravierend gewesen, dass er weder Strom- noch Mietkosten mehr begleichen konnte. Er habe schließlich keinen anderen Ausweg gesehen, als sich das Geld dort zurückzuholen: „Ich hatte so eine Wut auf das Wettlokal. Da bin ich durchgedreht“, schilderte er. Die angehäuften Schulden hätten ihn zutiefst beschämt.
Ein Urteil wurde noch nicht gefällt, die Verhandlung wurde vertagt. Da das Opfer vor Gericht über ein posttraumatisches Belastungstrauma berichtete, muss zunächst ein Gutachten eingeholt werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.