214 km/h auf der A2 – ein Sportwagen rast durch die Steiermark, bis die Polizei eingreift. Der Fahrer ist 28 Jahre alt.
Auf der Südautobahn (A2) im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld in der Steiermark hat die Polizei am Donnerstag einen Fahrzeuglenker gestoppt, der mit 214 km/h gemessen wurde, und dessen Fahrzeug beschlagnahmt.
Raser gestoppt
Gegen 15:30 Uhr fiel Beamten einer Zivilstreife ein luxuriöser Sportwagen eines italienischen Herstellers wegen überhöhter Geschwindigkeit auf. Zuvor hatten Beamte der Landesverkehrsabteilung (LVA) das Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 214 km/h gemessen und die Information per Funk an die Streife weitergegeben.
Dem 28-jährigen georgischen Staatsangehörigen am Steuer wurde daraufhin der Führerschein vorläufig entzogen und das geliehene Fahrzeug vorläufig sichergestellt. Nach Prüfung des Sachverhalts ordnete die zuständige Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld die Herausgabe des Fahrzeugs an den Eigentümer an.
Den Lenker erwartet eine Anzeige.
Gesetzlicher Rahmen
Seit 1. März 2024 kann in Österreich ein Fahrzeug von der Behörde zwingend eingezogen und versteigert werden, wenn der Lenker innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 60 km/h oder außerorts um mehr als 70 km/h überschreitet. In besonders gravierenden Fällen kann die Polizei das Fahrzeug von Rasern sofort vorläufig beschlagnahmen, etwa wenn außerorts mehr als 90 km/h zu schnell gefahren wird.
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Zusatzinfo: Seit 1. März 2024 kann in Österreich ein Fahrzeug von der Behörde zwingend eingezogen und versteigert werden, wenn der Lenker innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 60 km/h oder außerorts um mehr als 70 km/h überschreitet.
Quelle 1: Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) (2024-03-01)
Quelle 2: ORF.at (2024-02-29) -
Zusatzinfo: In besonders gravierenden Fällen kann die Polizei in Österreich das Fahrzeug von Rasern sofort vorläufig beschlagnahmen, etwa wenn innerorts mehr als 80 km/h oder außerorts mehr als 90 km/h zu schnell gefahren wird.
Quelle 1: Bundesministerium für Inneres (BMI) (2024-02-28)
Quelle 2: Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) (2024-03-01)