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Verkehrsreform

Bosnien verschärft ab heute seine Verkehrsregeln – für immer

Bosnien verschärft ab heute seine Verkehrsregeln – für immer
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2 Min. Lesezeit |

Bosnien-Herzegowina verschärft ab heute seine Verkehrsregeln massiv – mit Konsequenzen, die weit über ein Bußgeld hinausgehen.

In Bosnien-Herzegowina treten heute, am 27. Mai, weitreichende Änderungen des Gesetzes über die Grundlagen der Verkehrssicherheit auf den Straßen in BiH in Kraft. Wie das Portal klix.ba berichtet, sehen die Neuregelungen deutlich härtere Sanktionen für Verkehrsdelikte vor – mit dem erklärten Ziel, schwere Unfälle im Straßenverkehr spürbar zu reduzieren. Noch am selben Tag will die Polizei mit verstärkten Kontrollen und der konsequenten Durchsetzung der neuen Bestimmungen beginnen.

Rücksichtslose Fahrweise

Herzstück der Reform ist die Einführung des Tatbestands der „rücksichtslosen Fahrweise“. Wer diesen Tatbestand erfüllt, muss nicht nur mit empfindlichen Geldstrafen und dem Entzug des Führerscheins rechnen – auch die dauerhafte Beschlagnahme des Fahrzeugs ist als Sanktion vorgesehen. Bei den schwersten Verkehrsdelikten können Bußgelder von bis zu 5.000 Konvertiblen Mark verhängt werden. Besonderes Augenmerk legt die Polizei künftig auf Wiederholungstäter.

Im Fokus der neuen Maßnahmen stehen die gefährlichsten Verhaltensweisen im Straßenverkehr: überhöhte Geschwindigkeit, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie das Überfahren roter Ampeln.

Neue Sanktionen

Als rücksichtslos gilt, wer innerhalb von zwanzig Minuten mehrere schwere Verstöße begeht – darunter zwei oder mehr Rotlichtfahrten, eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerorts oder mehr als 60 km/h außerorts, das Überholen einer Fahrzeugkolonne über eine durchgezogene Linie sowie das Fahren mit einem Blutalkoholwert von mehr als 1,50 Promille oder unter dem Einfluss von Drogen und anderen psychoaktiven Substanzen. Auf ein solches Verhalten stehen Geldstrafen zwischen 2.000 und 3.000 Konvertiblen Mark, ein sechsmonatiges Fahrverbot, zwei Strafpunkte sowie die Möglichkeit der dauerhaften Fahrzeugbeschlagnahme.

Die Gesetzesnovelle verschärft darüber hinaus die Sanktionen für das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung, das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts sowie den Besitz oder den Einsatz von Geräten, die polizeiliche Radaranlagen zur Geschwindigkeitsmessung stören oder außer Kraft setzen.

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KO KOSMO-Redaktion
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