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Gewaltverbrechen

Fünf gegen einen: 15-Jähriger erlitt Schädelbruch – Teenager vor Gericht

Fünf gegen einen: 15-Jähriger erlitt Schädelbruch – Teenager vor Gericht
FOTO: EPA/MAX SLOVENCIK
3 Min. Lesezeit |

Ein Parkweg, eine beiläufige Frage – und dann Tritte gegen einen wehrlosen 15-Jährigen. Jetzt müssen sich fünf Jugendliche vor Gericht verantworten.

Ort des Geschehens

Fünf Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren standen am Montag vor dem Landesgericht Wien, weil sie im Juli 2025 einen gleichaltrigen Schüler im Steinhagepark in Wien-Meidling schwer verletzt haben sollen. Der Angeklagte erlitt bei dem Angriff schwerste Kopfverletzungen und musste wochenlang im Krankenhaus behandelt werden.

Vor Gericht schilderte das Opfer seine Erinnerungen an die Tat: „Ich wollte nur, dass es aufhört. Ich habe geschrien. Die haben nicht aufgehört. Das hat sich für mich wie eine Ewigkeit angefühlt.“ Der Schüler gab an, mehrere Tritte gegen den Kopf erhalten zu haben, und versuchte sich vergeblich mit den Armen zu schützen: „Ich hatte mit meinem Leben abgeschlossen.“

Eskalation im Park

Dem Vorfall war eine alltägliche Situation vorausgegangen: Der 15-Jährige wollte gemeinsam mit einem Freund zur Donauinsel fahren. Auf dem Weg zur U-Bahn-Station wurden die beiden im Steinhagepark von einer Gruppe Jugendlicher angehalten. Die Situation eskalierte, nachdem das spätere Opfer gefragt wurde, „warum ich so schau“ – möglicherweise stand dabei die vermutete sexuelle Orientierung des Schülers oder seines Begleiters im Raum.

Was folgte, war ein koordinierter Angriff mehrerer Beteiligter: Zunächst warf ein Gleichaltriger den 15-Jährigen zu Boden, ein weiterer 15-Jähriger schlug ihm mit der Faust ins Gesicht und gegen den Kopf. Ein 16-Jähriger trat dem am Boden Liegenden mindestens dreimal gegen den Kopf, bevor ein 17-Jähriger mit Anlauf und voller Wucht gegen seinen Kopf trat.

Die medizinischen Folgen waren gravierend: Der Schüler verbrachte 16 Tage im Krankenhaus. Die Ärzte diagnostizierten einen Schädelbruch im Bereich des linken Keilbeines, der sich bis in die seitliche Augenhöhlenwand und zur Kranznaht erstreckte, sowie Einblutungen in die weiche Schädeldecke und zwischen Schädelknochen und harter Hirnhaut.

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Geständnisse und Widersprüche

Auf der Anklagebank saß neben den vier unmittelbar an der Gewalt beteiligten Jugendlichen auch ein weiterer 15-Jähriger, dem ein physischer Tatbeitrag vorgeworfen wird. Ein damals 13-jähriger Begleiter hatte die Tat mit seinem Mobiltelefon gefilmt, konnte jedoch nicht angeklagt werden, da er das strafmündige Alter noch nicht erreicht hatte. Die Aufnahmen wurden im Gerichtssaal vorgeführt.

Die beiden Angeklagten, die dem Opfer Tritte gegen den Kopf versetzt hatten, legten ein Geständnis ab. Jener 15-Jährige hingegen, der sich auf das Opfer kniete und ihm wiederholt mit der Faust ins Gesicht schlug – ein Zeuge beschrieb es als „Draufhämmern“ –, bestritt, eine Verletzung beabsichtigt zu haben.

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Der viert- und der fünftangeklagte Jugendliche relativierten ihre jeweilige Beteiligung an der Tat beziehungsweise wiesen sie zurück.

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KO KOSMO-Redaktion
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