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Prozess

Schulbusfahrer soll Schülerin auf öffentlicher Toilette vergewaltigt haben

Schulbusfahrer soll Schülerin auf öffentlicher Toilette vergewaltigt haben
FOTO: iStock/kieferpix
2 Min. Lesezeit |

Ein Schulbusfahrer, ein Vertrauen – und ein Urteil, das zeigt, wie schnell beides zerstört werden kann.

Ein Schulbusfahrer und eine Schülerin – zunächst verband sie ein freundschaftliches Verhältnis. Doch der Mann wollte offenbar mehr. Als das Mädchen ihn eines Tages bat, sie bei der Schulleitung zu entschuldigen, weil sie das Nachmittagsprogramm am Gymnasium schwänzen wollte, lud er sie auf einen Kaffee ein.

Bei einem anschließenden Besuch auf einer Aussichtsplattform gestand er ihr seine Gefühle – und küsste und begrapscht sie. Das Mädchen war wie erstarrt. „Sie sagte später aus, dass sie so ein Gefühl noch nie gehabt hatte. Sie war wie paralysiert“, führt die Staatsanwältin aus.

Auf dem Weg zurück zum Bus soll der Steirer laut Anklage plötzlich ihren Namen gerufen und sie in eine öffentliche Toilette gezerrt haben. „Er sperrte zu und vergewaltigte sie.“ Erst eine Woche nach dem Vorfall wandte sich die Schülerin weinend an ihre beste Freundin.

Übergriff bestritten

Vor dem Schöffengericht bestreitet der Angeklagte den Übergriff vehement. Seine Verteidigerin erklärt: „Die Initiative ging allein vom Opfer aus.“ Bereits an der Bushaltestelle soll das Mädchen anzügliche Bemerkungen gemacht haben. „Auch die sexuellen Anspielungen gingen nur vom Opfer aus.“ Weshalb sollte er kurz vor seiner Pensionierung einen solchen Schritt riskieren. „Ihm wurde die Lebensgrundlage entzogen.“

Die DNA des Mannes auf dem Ohrring des Mädchens erklärt die Verteidigerin damit, dass beim Sprechen Speichel übertragen worden sein könnte oder die Schülerin den Ohrring an seiner Kaffeetasse gerieben habe, während er auf der Toilette war. Eine körperliche Annäherung wies sie zurück. Die Staatsanwältin ließ das nicht gelten: „Alles Schutzbehauptungen.“

Urteil nicht rechtskräftig

Das Schöffengericht schenkte den Aussagen des Mädchens uneingeschränkt Glauben und verurteilte den 58-Jährigen anklagekonform zu drei Jahren Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. „Sie ist jeden Tag mit ihm im Schulbus gefahren. Sie hat ihm vertraut“, sagte Staatsanwältin Sophie Kickmayer am Mittwoch beim Prozess in Graz.

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KO KOSMO-Redaktion
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