Zwei Euro pro Paket, Streit um die Rechtmäßigkeit und erste Folgen für den Handel: Österreichs neue Paketsteuer sorgt für heftigen Widerstand. Mehrere Unternehmen gehen bereits rechtlich gegen die Abgabe vor.
Seit dem 1. Oktober gilt in Österreich eine neue Paketsteuer für große Onlinehändler. Betroffen sind Versandhändler, deren inländische Versandhandelsumsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mehr als 100 Millionen Euro betrugen. Die Abgabe beträgt zwei Euro pro Paket. Bei regulärem Umsatzsteuersatz sind das für Kundinnen und Kunden bis zu 2,40 Euro.
Die Steuer kann alternativ pro Bestellung berechnet werden – unabhängig davon, wie viele Pakete daraus entstehen. Zu den betroffenen Unternehmen zählen unter anderem Amazon, Zalando, Otto und Ikea. Auch Verkäufe über Online-Marktplätze können erfasst sein: Bei entsprechenden Plattformgeschäften wird der Umsatz steuerlich der Plattform zugerechnet.
Händler reagieren unterschiedlich
Die zusätzlichen Kosten werden von den Unternehmen unterschiedlich behandelt. Ikea und XXXLutz geben die Abgabe vorerst nicht direkt an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Otto Österreich übernimmt sie laut bisherigen Berichten zunächst bis zum 11. Oktober.
Gleichzeitig zeichnet sich eine Veränderung beim Einkaufsverhalten ab. Laut Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, gibt es auch aus dem stationären Handel erste negative Rückmeldungen. Kunden würden häufiger größere Onlinebestellungen aufgeben, um die Abgabe auf möglichst viele Produkte aufzuteilen. Der Handelsverband kritisiert, dass die Maßnahme dadurch auch den heimischen Einzelhandel belasten könnte.
Die Paketsteuer soll unter anderem dazu beitragen, die Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel gegenzufinanzieren. Kritiker bezweifeln allerdings, dass die Abgabe dafür das geeignete Instrument ist.
Beschwerden gegen die Paketsteuer
Der Widerstand gegen die neue Abgabe wächst. Der Handelsverband hat am 6. Oktober eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingebracht. Er sieht mögliche Verstöße gegen EU-Recht, darunter gegen die Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit, und fordert eine Prüfung der Regelung.
Auch Zalando geht juristisch gegen die Paketsteuer vor. Das Unternehmen brachte bereits am 20. August eine Klage beim Verfassungsgerichtshof ein. Otto Österreich hat seinerseits Beschwerden gegen entsprechende Steuerbescheide angekündigt.
Minister rechnet mit möglicher Nachbesserung
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer steht der Abgabe kritisch gegenüber, hält aber an der Umsetzung der Regierungsvereinbarung fest. Sollte sich herausstellen, dass Teile der gesetzlichen Regelung rechtswidrig sind, müsse entsprechend nachgebessert werden, erklärte er gegenüber Medien.
Ob die Paketsteuer in ihrer derzeitigen Form bestehen bleibt, ist damit noch offen. Die rechtlichen Verfahren bei der EU-Kommission und dem Verfassungsgerichtshof könnten für die weitere Entwicklung entscheidend sein.