Ein Schädelbruch, zwei Eltern vor Gericht – und ein Urteil, das viele aufhorchen lässt. Der Fall aus Vorarlberg wirft heikle Fragen auf.
Vor einem Vorarlberger Gericht wurden die Eltern eines Säuglings freigesprochen, nachdem bei ihrer Tochter eine Schädelkalottenfraktur (Schädelbruch) festgestellt worden war. Ein Vorsatz ließ sich nicht nachweisen, wie das Portal „Vorarlberg online“ berichtet. Die Mutter schilderte vor Gericht, dass sie lediglich eine Schwellung bemerkt habe – ohne Verfärbung, ohne auffälliges Verhalten des Kindes.
Da das Mädchen weiter normal aß und schlief, sah sie keinen Anlass, einen Arzt aufzusuchen. Eine Suche im Internet bestärkte sie darin: Demnach würde ein Kind bei schweren Verletzungen „wahrscheinlich erbrechen“. Erst zwei Tage später folgte im Krankenhaus die erschütternde Gewissheit – ein Schädelbruch.
Eltern weisen Vorwürfe zurück
Wegen dieses Vorfalls mussten sich beide Elternteile vor Gericht verantworten. Die Mutter räumte ein, möglicherweise nicht ausreichend aufgepasst zu haben, was zur Verletzung geführt haben könnte. Der Vater betonte, dass sie den Zustand ihrer Tochter durchgehend im Blick gehabt hätten und bei einer Verschlechterung umgehend ärztliche Hilfe geholt hätten.
Zudem verwiesen die Eltern auf einen vorangegangenen Arztbesuch wegen Fiebers über 38 Grad, bei dem der behandelnde Mediziner sinngemäß erklärt hatte, wegen solcher „Kleinigkeiten“ müsse man nicht extra in die Praxis kommen.
Sachverständige im Zweifel
Eine Sachverständige führte aus, dass eine derartige Verletzung bei einem Kind in der Regel zu Verhaltensveränderungen führe. Allerdings sei es möglich, dass Eltern solche Veränderungen nicht wahrnehmen – etwa dann, wenn das Kind grundsätzlich unruhig sei. Ob das Mädchen infolge des verzögerten Arztbesuchs stärkere Schmerzen erleiden musste, könne nicht mit Sicherheit gesagt werden.
Der Richter richtete abschließend einen eindringlichen Appell an die Eltern, bei Kopfverletzungen künftig ohne Zögern medizinischen Rat einzuholen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.