Der Skandal um den Schauspieler Florian Teichtmeister führt zu einer konsequenten rechtlichen Verfolgung. Denn es wurden 23 Terabyte an kinderpornografischem Material untersucht. Mit einer erhöhten Strafandrohung werden sowohl der Besitz als auch die Herstellung dieser verstörenden Inhalte geahndet.
Die Tatsachen, die sich aus dem jüngsten Skandal um den aus der Gnade gefallenen Schauspieler Florian Teichtmeister ergeben, veranlassen nun die Justiz, konsequent zu handeln. Nach einer vorherigen Absage des Gerichtstermins am 08.02.2023 aufgrund einer Krankheitsmeldung des Angeklagten, ist der Fall nun fest für den 05.09.2023 angesetzt. Die gerichtliche Verzögerung erlaubte eine weitere gründliche Untersuchung der beschlagnahmten Daten.
So Leute jetzt kann ich nur noch kotzen. Na was glaubt ihr wer im #Fabios hockt?😡😡😡
— suburban_versiv (@SVersiv) July 8, 2023
Er hat versucht sich zu verstecken. Hab dem Kellner gesagt,warum er den Straftaten nicgt rausschmeißen. Er: Welcher Straftaten? Ich: Der Kinderpornograph #Teichtmeister sitzt da pic.twitter.com/4uTS09ws5B
23 Terabyte Kinderpornos
Die Untersuchung des riesigen Datenvolumens von etwa 23 Terabyte erforderte eine sorgfältige und zeitaufwändige Analyse. Diese war jedoch essenziell, um eine rechtliche Klassifizierung der dargestellten Inhalte zu ermöglichen. Das beinhaltet die Unterscheidung zwischen Bildern volljähriger und minderjähriger Personen sowie die Klärung, ob es sich um Produktion, Veränderung oder Besitz solcher Inhalte handelt.
Erhöhte Strafandrohung
Aktuell umfasst die Untersuchung etwa 76.000 Bilder, einschließlich modifizierter Dateien, die von dem Sachverständigen entdeckt wurden. Das trifft auf eine erhöhte Strafandrohung zu, da dies nicht nur den Besitz, sondern auch die Herstellung von kinderpornografischem Material einschließt.
Kinderpornografie: Deutscher Tourist filmt Kinder im Schwimmbad
Die Wiener Staatsanwaltschaft beschuldigt Teichtmeister sowohl der Herstellung (durch Duplizierung, Schneiden und Kommentieren) als auch des Besitzes von kinderpornografischen Dateien. Sollte er für schuldig befunden werden, könnte das Urteil eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren bedeuten.
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