Kommendes Wochenende feiert das Donauinselfest (DIF) in Wien sein 40-jähriges Jubiläum. Viele Besucherinnen und Besucher freuen sich auf das Event und fragen sich, was sie auf das 4,5 Kilometer große Festivalgelände zwischen Parkplatz Floridsdorfer Brücke und Reichsbrücke mitnehmen dürfen.
KOSMO klärt auf, welche Gegenstände, Getränke und Speisen erlaubt sind. Die veröffentlichte Haus- und Platzordnung auf der Website des DIF sorgte am vergangenen Wochenende für Verwirrung bei den Besuchenden.
Laut den Regeln ist die „Mitnahme von alkoholischen Getränken, Speisen, Dosen, Glasflaschen sowie nichtalkoholischen Getränken nicht gestattet“. Doch gleich darauf wird eine Ausnahme genannt: „Als Ausnahme gelten PET-Wasserflaschen oder Trinkflaschen mit einer Größe von 0,5 Liter.
Mitnahme von nichtalkoholischen Getränken
Um Klarheit zu schaffen, teilten die Veranstalter daraufhin am Montag mit, dass nichtalkoholische Getränke in PET-Wasserflaschen oder Trinkflaschen mit einer Größe von 0,5 Liter erlaubt seien. Zahlreiche kostenfreie Wasserspender werden auf dem Festivalgelände zur Verfügung stehen.
Mitnahme von Mahlzeiten & Snacks
Weiterhin wird betont, dass „grundsätzlich die Mitnahme größerer Mahlzeiten nicht erlaubt“ sei, jedoch kleinere Snacks kein Problem darstellen, ohne genaue Definition, was einen Snack ausmacht.
Notwendigkeit bei medizinischen Gründen
Für Personen, die aus medizinischen Gründen größere Mengen an Getränken oder Speisen mitnehmen müssen, gibt es eine Entwarnung: „Sollte aus medizinischen Gründen die Notwendigkeit bestehen, größere Mengen an Getränken oder Speisen mitzunehmen, so ist dies selbstverständlich möglich und kann mit dem Sicherheitspersonal vor Ort abgeklärt werden.“
Mit dieser Information können sich die Festivalbesucherinnen und -besucher nun optimal auf das kommende Donauinselfest 2023 vorbereiten und sich auf das beeindruckende Line-up sowie die festen Bühnen freuen.
Was noch erlaubt ist und was nicht:
- (Regen-)Schirme, Knirpse sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet – Regenponchos werden bei Bedarf, solange der Vorrat reicht, verteilt
- Große Taschen und Rucksäcke (jeweils ab Größe A3), Camelbacks (Trinkrucksäcke), Reisekoffer, Fahrräder, Skateboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways, E-Scooter und ähnliche Gefährte sind nicht erlaubt
- Hunde und generell Tiere sind nicht erlaubt, ausgenommen Blindenführ- und Partnerhunde mit entsprechender Ausbildung
- Waffen jeder Art und Gegenstände, die als Waffe Verwendung finden könnten, sowie jegliche Substanzen, die „eine Gefährdung darstellen können“, Pyro, feuergefährliche Flüssigkeiten, Drogen und andere Rauschmittel sind nicht erlaubt
- Auch Drohnen und ähnliche Gegenstände sind nicht gestattet
- Rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial sowie jegliche werbende Gegenstände sind ebenfalls nicht erlaubt
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