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Familienbonus: Vierfacher Vater kassiert 9.350 Euro vom Staat!

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Fast 10.000 Euro zurück vom Finanzamt – was für viele unmöglich klingt, wurde für einen vierfachen Familienvater Realität. Der Schlüssel liegt in der richtigen Steuerplanung.

Ein vierfacher Familienvater, der als alleinverdienender Dienstnehmer tätig ist, erhält eine beachtliche Steuerrückzahlung von 9.350 Euro. Diese Summe ergibt sich aus der Kombination verschiedener steuerlicher Vergünstigungen, insbesondere dem Familienbonus und der Pendlerpauschale, wie die Arbeiterkammer mitteilt.

Die Bedeutung der Arbeitnehmerveranlagung (jährliche Steuererklärung für Angestellte) wird von AK-Präsident Gerhard Michalitsch und ÖGB-Landesgeschäftsführer Andreas Rotpuller nachdrücklich betont. „Niemand zahlt gerne Steuern, trotzdem schenken noch immer viele ihr hart verdientes Geld dem Finanzamt, weil sie keine Arbeitnehmerveranlagung machen“, erklären die beiden Arbeitnehmervertreter.

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Steuerliche Vorteile

Der konkrete Fall des Familienvaters verdeutlicht, welche substanziellen Rückerstattungen durch den Familienbonus möglich sind. Darüber hinaus können auch Aufwendungen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen steuerlich berücksichtigt werden. Michalitsch und Rotpuller weisen darauf hin: „Sehr oft sind zwar Versicherungen oder der Katastrophenfonds des Landes für die Schäden aufgekommen. Anfallende Kosten, die nicht übernommen wurden, lassen sich aber zumindest als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.“

Beispielrechnung für Familien

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Laut Bundesministerium für Finanzen beträgt der Familienbonus Plus für jedes Kind unter 18 Jahren jährlich 2.000 Euro, sodass vier Kinder bereits einem steuerlichen Vorteil von bis zu 8.000 Euro pro Jahr entsprechen. Durch die Kombination mit dem Alleinverdienerabsetzbetrag, dem Mehrkindzuschlag und der Pendlerpauschale kann die Rückzahlung je nach individueller Situation deutlich ansteigen.

Besonders relevant für Großfamilien: Der Mehrkindzuschlag bringt ab dem dritten Kind zusätzlich 92 Euro monatlich ab 2025. Bei vier Kindern und einer längeren Pendlerstrecke, wie im Fall des burgenländischen Familienvaters, summieren sich die steuerlichen Entlastungen auf über 9.000 Euro.

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Absetzmöglichkeiten

Die Palette steuerlicher Absetzmöglichkeiten umfasst zahlreiche weitere Positionen: den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, den Mehrkindzuschlag, die Pendlerpauschale, Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung für mitversicherte Angehörige und gegebenenfalls Pflichtversicherungsbeiträge aus geringfügiger Beschäftigung. Hinzu kommen diverse Werbungskosten wie Fachliteratur und Fortbildungskosten, nicht automatisch übermittelte Sonderausgaben, der Unterhaltsabsetzbetrag, der Familienbonus Plus, außergewöhnliche Belastungen sowie mögliche Freibeträge für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen.

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