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Geld zurück: Anwalt klagt Internetanbieter wegen Servicepauschale

Rechtsanwalt Matthias Strohmayer holte seinem Mandanten die Servicepauschale seines Internet-Vertrages zurück. (FOTO: iStock/BernardaSv)
Rechtsanwalt Matthias Strohmayer holte seinem Mandanten die Servicepauschale seines Internet-Vertrages zurück. (FOTO: iStock/BernardaSv)

Mit einer Klage, holt ein Rechtsanwalt seinem Mandanten in einem TikTok-Video rund 200 Euro Internet-Servicepauschale zurück. Zahlen musste der Kläger nichts, denn sie haben den Fall gewonnen. Der Kunde erhielt das Geld. Der Anwalt verrät, wie das geht.

Ende letzten Jahres entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), Fitnessstudios würden zu Unrecht Servicepauschalen verrechnen. Die Beträge, mussten den Kunden zurückerstattet werden. Danach kam die Debatte über die Servicepauschalen der Handyverträge auf. Ein Urteil vom OGH steht noch aus. Doch was die Servicepauschale zum Thema Internet hergibt, zeigt uns ein TikTok-User.

Er ist Rechtsanwalt in Wien und heißt Matthias Strohmayer (TikTok: @verbraucherschutz). In einem Video auf der Social Media Plattform TikTok zeigt der junge Anwalt, wie er für einen seiner Mandanten die Servicepauschale von für die Internetrechnung zurückholt.

@verbraucherschutz GERICHTSPROZESS: T-MOBILE/MAGENTA VERRECHNET ZU UNRECHT SERVICEPAUSCHALEN! Gilt auch für alle Handy-Kunden! #verbraucherschutz #Rechtsanwalt #Österreich ♬ original sound – Verbraucherschutz

Die Servicepauschale bei Magenta beträgt jährlich 27 Euro. Strohmayer beteuert im Video: „Für jedes Jahr, wo das berechnet wurde, kann man es zurückholen.“, und meint die Servicepauschale des Internetanbieters. Dabei wird der Satz „Dieser Betrag ist rechtswidrig! (vgl 4 Ob 62/22d)“ eingeblendet – dabei bezieht er sich allerdings auf das Urteil des OGH bezüglich der Servicepauschalen von Fitnessstudios. Strohmayer ist sich sicher, dass alle verrechneten Servicepauschalen rechtswidrig sind und schreibt daher in die Videobeschreibung: „T-MOBILE/MAGENTA VERRECHNET ZU UNRECHT SERVICEPAUSCHALEN! Gilt auch für alle Handy-Kunden!

Alle Servicepauschalen illegal

Demnach könnte man für alle Handyverträge, Internetverträge und Fitnessstudioverträge, die jährliche Servicepauschalen verrechnen, den Betrag zurückfordern. Bislang ist dies aber scheinbar nur mit Hilfe eines Anwaltes möglich. Der Aufwand scheint sich scheinbar zu lohnen, denn wenn man den Fall gewinnt, zahlt man selbst keine Gerichtskosten, klärt Strohmayer in den Kommentaren zum Video auf: „Kosten zahlt Magenta (wie auch in diesem Fall)„.

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs sieht vor, dass Servicepauschalen von Fitness-Studios illegal sind.

Ob Handy- oder Internet-Servicepauschalen tatsächlich rechtswirdig sind, hat der OGH noch nicht entschieden. Das Prozessfinanzierungsunternehmen AdvoFin geht davon aus, dass die Servicepauschalen für die vergangenen drei Jahre bis zehn Jahre zurückgefordert werden können, wie MeinBezirk.at berichtet. Damit läge der gemsate Rückzahlungsbetrag bei rund 488 Millionen Euro – rechnet man es auf die 6,5 Millionen SIM-Karten, die im Umlauf sind, hoch. Weiteres kann man sich laut Strohmayer eben noch die Internet-Pauschalen zurückholen. In wie weit das für alle Verbraucher möglich ist, wird der OGH noch klären müssen.