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NULL TOLERANZ

Weichenwärter wegen Alkoholkonsums gefeuert, das Gericht sieht es aber anders

(FOTO: iStock/ den-belitsky)

Danijel (59), Weichenwärter der kroatischen Bahn HZ aus Zagorje (Kroatien), erhielt eine außerordentliche Kündigung, weil er bei der Arbeit am Hauptbahnhof in Zagreb 0,18 Promille Alkohol im Blut hatte, schreibt das Portal Danica.hr.

Es ist ein Job mit großer Verantwortung und Null-Toleranz gegenüber Alkohol. Im vergangenen Juli erhielt er die Entlassung, gegen die er jedoch Beschwerde einlegte, sodass das Gericht am Dienstag entschied, dass er wieder eingestellt werden muss. Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig und HZ kann dagegen Berufung einlegen.

Danijel aus der kroatischen Gemeinde Djurmanec arbeitete 28 Jahre bei HZ und sagte, dass er bei den regelmäßigen Alkoholtests noch nie positiv war. Sein alkoholisierter Zustand sei an diesem Abend nicht rechtskräftig festgestellt worden, behauptete er.

„Nämlich nach einem Dräger-Messgerät kann das Vorhandensein von Alkohol nur durch Blut- oder Urinabnahme zweifelsfrei festgestellt werden, was nicht gemacht wurde. „Ich trinke keinen Alkohol, weil ich gesundheitliche Probleme habe, und an diesem Abend habe ich einen Salat mit alkoholhaltigem Essig gegessen“, sagte er vor Gericht.

Verkehrsleiter Fuad sagte auch aus, dass er am 10. Juli letzten Jahres, etwa 45 Minuten nach Mitternacht, das Vorhandensein von Alkohol im Körper des leitenden Angestellten Danijel überprüft habe.

„Darüber habe ich ein Protokoll erstellt, wonach nach einem Blick auf den Alkoholtest ein Wert von 0,18 Promille Alkohol in Danijels Körper abgelesen wurde. Er hat es ohne Einwände unterschrieben“, betonte Fuad.

Danijel erinnerte sich noch, dass er an diesem Abend eine Mahlzeit mit einem Salat gegessen hat, der wahrscheinlich Alkoholessig enthielt, und er selbst war überrascht, als das Gerät 0,18 Promille anzeigte. Außerdem sei ihm der Beschluss der HZ-Infrastruktur zum Null-Toleranz-Satz für Alkohol nicht bekannt gewesen.

Gegen die außerordentliche Kündigung wehrte sich auch die Gewerkschaft, die dem Arbeitgeber die Zustimmung verweigerte. Der Richter beim Gericht in Zlatar nahm am Mittwoch schließlich Danijels Beschwerde an und beschloss, dass HZ ihn wieder an den Arbeitsplatz zurückzuschicken und ihm 500 Euro Auslagen zu zahlen hat. Es folgt die Berufung der HZ-Infrastruktur.