Ein Lottoschein läuft weiter – obwohl sein Besitzer längst verstorben ist. Was folgt, ist ein Gewinn mit juristischer Sprengkraft.
Ein Mann aus dem Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz hat posthum einen Eurojackpot-Gewinn in Höhe von 703.600 Euro erzielt – und damit einen rechtlich ebenso ungewöhnlichen wie eindeutigen Fall ausgelöst.
Möglich wurde der Gewinn durch ein laufendes Abo beim Glücksspielanbieter Lotto24, über das die Zahlen des Verstorbenen automatisch weiter gespielt wurden – so auch am 10. März, als fünf der 50 möglichen Zahlen sowie beide Eurozahlen korrekt getippt waren. Dass das Abonnement zum Zeitpunkt der Ziehung noch aktiv war, obwohl der Kontoinhaber bereits gestorben war, begründete den Anspruch auf den Jackpot.
Klare Rechtslage
Die rechtliche Lage ließ keinen Interpretationsspielraum: Dem Glücksspielanbieter war es nicht gestattet, die Gewinnsumme einzubehalten – sie musste dem Nachlass des Verstorbenen zugutekommen. Nach Abschluss der erforderlichen Prüfungen wurde der Betrag schließlich an die Witwe des Mannes ausgezahlt.