Start News Chronik
DOPPELMORD

Urteil gegen Serben, der Kinder „spielerisch“ mit Plastiksackerl tötete

VATER_TOCHTER_SOHN
Symbolbild (FOTO: iStock)

Ein 37-jähriger Vater fesselte seine Tochter und seinen Sohn in einem Polizei-Spiel mit Kabelbindern. Dann tötete er die beiden Kinder. Am Montag wurde er wegen Doppelmordes rechtskräftig verurteilt.

Der Serbe soll im Mai 2020 mit seinen beiden Kindern ein „Spiel“ mit fatalem Ausgang gespielt haben. Er machte den beiden vor, Polizist zu spielen und fesselte seine Tochter und seinen Sohn mit Kabelbindern an Stühlen. Danach zog der 37-Jährige ihnen ein Plastiksackerl über den Kopf und erstickte sie. Vor dem Landesgericht Regensburg war der Mann geständig: „Meine Kinder waren das Wichtigste in meinem Leben”, so der Serbe. Seinen Doppelmord an seinen Kindern – sechs und acht Jahre alt – begründete der Serbe damit, dass er seiner Exfrau Schuldgefühle machen wollte. Die Frau hatte nach der Trennung von dem Serben einen anderen Mann gefunden, mit dem sie nun auch zusammenlebt. Der gebürtige Serbe habe seine Kinder nicht seiner Ex-Partnerin und deren neuen Freund überlassen wollen.

Nach der Horrortat hatte er versucht, sich mit einem Sprung in die Donau das Leben zu nehmen und sich dann aber doch der Polizei gestellt. Die Polizei fand die Leichen der Kinder in der Wohnung des Täters. Der 37-Jährige sagte: „Ich weiß, dass ich eine lange Freiheitsstrafe verdient habe“, sagte der Angeklagte über seinen Anwalt. Die Staatsanwaltschaft forderte Mitte Mai eine lebenslange Haftstrafe wegen zweifachen Mordes. Dem Antrag wurde stattgegeben.

Am heutigen Montag wurde das Urteil als rechtskräftig erklärt, nachdem die Verteidigung des 37-Jährigen ihren Revisionsantrag zurückgezogen hatte. Die Verteidigung hatte auf eine 14-jährige Haftstrafe wegen Totschlags plädiert und nach dem Urteil zunächst Revision beantragt. Nun muss der Vater lebenslang hinter Gitter. Die Strafkammer sah die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe als verwirklicht an.

Am Ende seiner Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende Richter eindringlich an den Vater appelliert, das Urteil zu akzeptieren, damit die durch die Tat psychisch schwer angeschlagene Mutter der Kinder und die Angehörigen zur Ruhe kommen könnten. Außerdem sei es möglich nach 15 Jahren eine Strafaussetzung auf Bewährung zu beantragen. Dies sei zeitlich kein so großer Unterschied zur Forderung der Verteidigung, die 14 Jahre Haft gefordert hatte, so der Vorsitzende Richter abschließend.

Quellen und Links: