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Wohnen nicht leistbar – jetzt kommt sogar das Volksbegehren (VIDEO)

(FOTO: iStockphoto/Cylonphoto)
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Gestern wurden sieben neue Volksbegehren vorgestellt, die nun im Nationalrat zur Abstimmung kommen sollen. Von Covid-Maßnahmen über Kinderrechte und Abschaffung der GIS-Gebühr findet sich auch ein Volksbegehren zum Thema „Wohnen“. Rund 78.000 Personen haben dem Volksbegehren „RECHT AUF WOHNEN“ ihre Stimme gegeben.

Bis zum 18. September konnte man die momentan gültigen Volksbegehren unterstützen. Nun werden sie im Nationalrat besprochen. Unter den sieben Volksbeschlüssen findet sich auch das Begehren zum „RECHT AUF WOHNEN“.

Das Begehren hat den Wortlaut: „Die Republik hat grundsätzlich alle Staatsbürger bzw. Staatsbürgerinnen ab einem bestimmten Alter auf Antrag beim Erwerb oder der Erhaltung von Wohneigentum in Österreich z.B. durch zinslose Darlehen bedarfsorientiert zu unterstützen. Die Republik hat jedem Menschen in Österreich auf Antrag eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung zu stellen, wenn und solange dieser sich keine Unterkunft leisten kann.

Demnach soll laut Helmut Bitschnau, Initiator des Volksbegehrens, der Staat allen Staatsbürgern die eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaufen wollen, ein zinsfreies Darlehen zur Verfügung stellen. Auch für den Fall, dass man sich kein Dach über dem Kopf leisten kann hat Bitschnau vorgesorgt. Dann soll – einem Antrag vorausgegangen – der Staat kostenfreie Unterkünfte zur Verfügung stellen.

Obdachlose in Österreich

2019 waren laut Statistik Austria etwa 22.000 Menschen in Österreich als obdach- oder wohnungslos registriert. Demnach müssten zeitgleich mit der Beschließung dieses Volksbegehrens – RECHT AUF WOHNEN – auch eine Sofortlösung für etwa 22.000 Menschen gefunden werden, die dann nach Antragstellung Recht auf kostenlose Unterbringung hätten. Ein eher unwahrscheinliches Szenario, dass es noch zu durchdenken gilt.

Quelle: Volksbegehren „RECHT AUF WOHNEN“

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