Harmlose Fußballspiele mit Kindern nahmen eine verstörende Wendung. Ein 16-jähriger Wiener soll zwei (damals) Achtjährige mit Drohungen ins Gebüsch gelockt haben.
Ein 16-jähriger Wiener steht vor Gericht, weil er im Juni zwei achtjährige Buben nach gemeinsamen Fußballspielen sexuell missbraucht haben soll. Laut Anklage drohte er den Kindern, ihre Genitalien mit einer Schere zu verletzen, falls sie ihm nicht ins Gebüsch folgen würden. Während der Gerichtsverhandlung deutete die Staatsanwältin an, dass es möglicherweise weitere Opfer gibt.
Der Angeklagte hatte die beiden Buben beim Fußballspielen angesprochen und sich mit falschem Namen vorgestellt. Die Staatsanwältin bezeichnete den Fall als außergewöhnlich und verwies dabei auf die schmächtige Erscheinung des 16-Jährigen auf der Anklagebank. Das gemeinsame Fußballspiel nahm jedoch eine bedrohliche Wendung.
Der Tischlerlehrling soll die Achtjährigen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen mit Gewaltandrohungen in ein Gebüsch gezwungen und dort sexuell missbraucht haben. Die Kinder vertrauten sich zeitnah ihren Eltern an, woraufhin Anzeige erstattet wurde. In ihren Aussagen erwähnten die Opfer laut Staatsanwältin, dass sie nicht die einzigen Betroffenen gewesen seien. Ein weiteres Kind habe jedoch aus Angst geschwiegen.
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Schwere Vorwürfe
Vor dem Schöffensenat muss sich der Jugendliche nun wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger verantworten. Er leugnet die Vorwürfe vollständig. Seine Verteidigerin Nina Binder stellte die Situation als harmlose Wette dar: Der Verlierer des Fußballspiels hätte sich die Hose herunterziehen müssen, weshalb man ins Gebüsch gegangen sei. Der Angeklagte behauptete: „Ich hab‘ ihnen dann gesagt, dass man das nicht macht und dass sie das unterlassen sollen.“
Auf die Frage der Richterin, warum er am Folgetag erneut mit den Kindern ins Gebüsch ging, antwortete der 16-Jährige: „Um zu sehen, ob sie es sich gemerkt haben.“ Für den Fund eines Kondoms mit seiner DNA und der eines Opfers am Tatort konnte er keine Erklärung liefern.
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Urteil erwartet
Die Aussagen der achtjährigen Opfer wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit aufgenommen. Mit dem Urteil am Wiener Landesgericht wird am Nachmittag gerechnet.
Nach dem Jugendstrafgesetz drohen dem Lehrling im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft. Laut Daten des Bundeskriminalamts wurden in Österreich dieses Jahr bereits 132 Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch Unmündiger angezeigt. In 27 Fällen waren die Täter selbst noch minderjährig.
Bei jugendlichen Sexualstraftätern setzt die österreichische Justiz verstärkt auf eine Kombination aus strafrechtlichen Konsequenzen und therapeutischen Maßnahmen. Studien belegen die Wirksamkeit dieses Ansatzes: Die Rückfallquote sinkt bei erfolgreicher Therapie von etwa 40 auf rund 12 Prozent.
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