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Gerichtsverhandlung

Bosnier in Graz vor Gericht wegen unrechtmäßiger AMS-Unterstützung

(FOTO: iStock)
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Ein 31-jähriger Mann aus Bosnien und Herzegowina steht in Graz vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, unrechtmäßig 7.000 Euro an Unterstützung vom österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) erhalten und dann das Land für längere Zeit verlassen zu haben. Der Fall wirft Fragen über Sprachbarrieren und Missverständnisse im Umgang mit Sozialleistungen auf.

Ein 31-jähriger Bürger aus Bosnien und Herzegowina steht vor Gericht in Graz. Der Vorwurf: Er hat vom österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) 7.000 Euro an Unterstützung erhalten und dann Österreich für längere Zeit verlassen. Ein Verstoß gegen die Regeln des AMS, der nun juristische Konsequenzen nach sich zieht.

Die Gerichtsverhandlung begann mit dem Erstaunen des Richters Erik Nauta über die Sprachkenntnisse des Angeklagten. „Wie konnte er beim AMS um Hilfe bitten, wenn er überhaupt kein Deutsch spricht?“, fragte der Richter. Der Angeklagte erklärte, er habe als LKW-Fahrer gearbeitet und sei hauptsächlich mit „seinen Landsleuten“ in Kontakt gewesen, weshalb er kein Deutsch lernen musste.

AMS widerspricht

Der Angeklagte gab an, nicht gewusst zu haben, dass ein Empfänger von AMS-Hilfe Österreich nicht für längere Zeit verlassen darf. Der Richter klärte ihn auf, dass die Unterstützung dazu dient, Menschen in Situationen zu helfen, in denen sie ihren Job verlieren oder bis sie einen anderen finden, und nicht zur Finanzierung von Urlauben außerhalb Österreichs.

Ein AMS-Mitarbeiter, der in der Verhandlung aussagte, widersprach der Darstellung des Angeklagten. Er behauptete, immer per Telefon oder E-Mail mit dem Angeklagten in Kontakt gestanden zu haben und dass dessen Deutsch sehr gut gewesen sei. „Ich hätte nie gesagt, dass er einen Übersetzer braucht“, so der Mitarbeiter. Als Beweis präsentierte er alle E-Mails, die er mit dem Angeklagten ausgetauscht hatte.

Der Angeklagte entgegnete darauf, dass die E-Mails von seiner Frau verfasst wurden. Damit zog er sie ebenfalls in den Fall hinein. „Dann können wir sie als Komplizin betrachten“, kommentierte der Staatsanwalt Johannes Vinklhofer.

Laut österreichischen Medienberichten wird die Frau des Angeklagten beim nächsten Gerichtstermin erscheinen.