Viele Österreicher hofften auf eine spürbare Verbesserung durch die Abschaffung der Kalten Progression – doch der ersehnte Geldsegen lässt noch auf sich warten. Warum? KOSMO klärt auf!
Viele Österreicher waren wohl enttäuscht, als sie sich über ihren aktuellen Kontostand informierten. Mit Abschaffung der Kalten Progression sollte doch mehr auf dem Konto landen? Doch da hat sich wohl ein Denkfehler eingeschlichen. Denn die „Abschaffung der Kalten Progression“ greift erst mit den Auszahlungen für Februar.
Auszahlungen
Der Grund für diese Verzögerung liegt in einer einfachen Tatsache. Viele Firmen müssen die Gehälter ihrer Mitarbeiter spätestens mit Monatsende überwiesen haben. Das heißt, dass die Abrechnung der Gehälter noch im alten Jahr passiert ist – in dem man die „Abschaffung der Kalten Progression“ noch nicht verrechnen konnte.
Die kommenden Auszahlungen – also ab Februar – sollen dann schon angepasst sein. Ab dem kommenden Monat werden wir also mehr Gehalt bekommen. KOSMO hat Euch eine Liste der zu erwartenden Monatsgehälter zusammengefasst, auf die Ihr Euch freuen könnt.
Brutto | Nettogehalt 2023 | Nettogehalt 2024 | PLUS |
1.600 Euro | 1.318,63 Euro | 1.340,85 Euro | + 22,22 Euro |
1.800 Euro | 1.454,44 Euro | 1.476,66 Euro | + 22,22 Euro |
2.000 Euro | 1.567,04 Euo | 1.596,46 Euro | + 29,43 Euro |
2.400 Euro | 1.768,30 Euro | 1.805,39 Euro | + 37,09 Euro |
2.800 Euro | 1.997,56 Euro | 2.034,79 Euro | + 37,23 Euro |
3.200 Euro | 2.226,83 Euro | 2.264,20 Euro | + 37,37 Euro |
3.800 Euro | 2.523,70 Euro | 2.585,68 Euro | + 61,98 Euro |
Kalte Progression einfach erklärt
Die Steuern, die mit dem Gehalt automatisch verrechnet werden, werden ab Februar automatisch weniger. Das bedeutet, dass die Leute mehr von ihrem Geld behalten können. Besonders diejenigen, die nicht so viel verdienen, sollen davon profitieren. 2024 beläuft sich das Budget für die Abschaffung der Kalten Progression auf insgesamt 3,6 Milliarden Euro.
Mehr Geld: Familienbeihilfe wird 2024 erhöht
Also noch bis Ende Jänner durchhalten! Denn dann ist die „staatliche Gehaltserhöhung“ auch auf dem Lohnzettel sichtbar!
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