Ein Clubbesucher kämpft nach einer brutalen Attacke um sein Leben – jetzt fiel das Urteil gegen einen der Täter.
Am Wiener Landesgericht ist am Donnerstag ein ehemaliger Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes eines Wiener Nachtlokals zu vier Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 26-Jährige soll im November 2024 gemeinsam mit zwei weiteren Männern einen Gast des Lokals so schwer zusammengeschlagen haben, dass dieser nur knapp mit dem Leben davonkam. Vor Gericht wies der Angeklagte alle Vorwürfe zurück.
Ein Kollege war bereits im Juni 2025 zu einer gleichlangen Haftstrafe verurteilt worden, der gemeinsame Vorgesetzte wurde freigesprochen.
Brutale Attacke
„Es waren Verletzungen in einem Ausmaß, das selten gesehen wurde“, erklärte die Staatsanwältin zu Beginn der heutigen Verhandlung. Eine zehnstündige Notoperation habe dem Opfer das Leben gerettet, sagte sie. Durch die Attacke erlitt der 46-Jährige drei Rissquetschwunden im Bereich des Kopfes sowie umfängliche knöcherne Verletzungen im Bereich des Gesichtsschädels mit zum Teil massiven Verschiebungen der Bruchstücke.
Zudem wurden ihm im Beckenbereich mehrere Stiche zugefügt, wobei auch ein Teil des Darms eingestochen wurde. Er war zehn Tage im Koma und lag fast einen Monat auf der Intensivstation. „Mir geht es heute besser, aber ich leide nach wie vor darunter“, sagte das Opfer. Er sei während der Attacke bewusstlos gewesen, den Angeklagten konnte er nicht eindeutig identifizieren.
Ausschlaggebend für die Anklage gegen den 26-Jährigen war die Aussage einer Zeugin, die ihn beim ersten Prozess als mutmaßlichen Täter benannt hatte. „Das war einfach nicht anzusehen“, schilderte die 26-jährige Zeugin heute die Geschehnisse. Sie habe beobachtet, wie drei Männer auf das Opfer einschlugen – einer davon „war eindeutig er“, sagte sie mit Blick auf den Angeklagten.
Dieser habe das Opfer von hinten umfasst und mehrmals mit der Faust von oben auf den Mann eingeschlagen, erinnerte sie sich. Danach habe sie die Polizei gerufen. Der Schöffensenat stützte die Verurteilung im Wesentlichen auf die Angaben dieser Frau. „Sie hat nichts erfunden und nicht geändert“, sagte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung.
Eine zweite Zeugin hingegen konnte sich nicht mehr daran erinnern, ob der Angeklagte ebenfalls auf das Opfer eingeschlagen hatte. „Ich hab da nicht zuschauen können, weil das so brutal war“, sagte die 25-Jährige. Der Opfervertreter würdigte das Verhalten beider Frauen ausdrücklich als vorbildlich. Zahlreiche andere Anwesende hätten unterdessen tatenlos zugeschaut. „Der Großteil war jämmerlich feige“, sagte er.
Verstecktes Opfer
Obwohl die Polizei rasch am Tatort eintraf, blieb das Opfer zunächst unauffindbar. Lokalmitarbeiter gaben an, der Mann sei „weggerannt“. Erst rund zwei Stunden später meldete ein Sicherheitsmann der Polizei, dass der Verletzte blutend auf der Straße aufgefunden worden sei.
In der Folge wurden in Hinterräumen der Diskothek Blutspuren des Opfers entdeckt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann dort zunächst in einem Mistkübel vor der Polizei versteckt wurde.
Weder der Angeklagte noch die als Zeugen geladenen Barkeeper und eine Garderobenmitarbeiterin sowie der bereits zuvor verurteilte Sicherheitsmann wollten eine Schlägerei gesehen haben. Sie konnten sich auch nicht erklären, wie die Blutspuren in das Lokal in der Wiener Gumpendorfer Straße gekommen waren. Das spätere Opfer habe Frauen belästigt und sollte deswegen aus der Diskothek gebracht werden, hieß es von ihrer Seite.
Das Opfer habe sich allerdings lautstark geweigert und daraufhin sei es zu einem Tumult gekommen, erinnerte sich die Garderobenmitarbeiterin. Das Urteil wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Werner Tomanek legte gegen die Entscheidung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. „Wir sind der Meinung, dass es eindeutige Beweise gibt“, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung.
Der Verurteilte muss dem Opfer binnen 14 Tagen 13.000 Euro Schmerzengeld überweisen.