76.000 Euro in Spielkarten, Pfefferspray und eine Reise aus Montenegro: Ein Raubversuch in Wien-Ottakring endet vor Gericht.
Ein 40-jähriger Bauarbeiter ist vom Wiener Landesgericht rechtskräftig zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden – ein Jahr davon muss er ohne Bewährung verbüßen. Grundlage des Urteils waren versuchter schwerer Raub sowie Körperverletzung: Ende März hatte der Mann versucht, in einem Geschäft in Wien-Ottakring Spielkarten im Gesamtwert von 76.000 Euro zu entwenden, und dabei mehrere Mitarbeiter mit Pfefferspray attackiert. Der zweifache Vater, der bis dahin strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, legte vor Gericht ein umfassendes und reumütiges Geständnis ab.
„Ich bereue es sehr, ich habe mein Leben und das meiner Familie zerstört“, sagte er.
Kriminaltourismus aus Montenegro
Sein Verteidiger erläuterte, dass es dem Angeklagten gezielt um eine besonders seltene und in Sammlerkreisen außerordentlich begehrte Karte gegangen sei. Als Motiv nannte der Mann finanzielle Not: Von seinem Heimatland Montenegro aus hatte er das Angebot des Wiener Geschäfts im Internet entdeckt und war daraufhin eigens in die Bundeshauptstadt gereist. „In anderen Worten: Sie sind nach Österreich gekommen, um diesen Raub zu begehen?“, hielt ihm die Richterin vor – was der Angeklagte knapp bestätigte.
Unmittelbar darauf versicherte er: „Ich werde nie wieder hierher kommen!“ Der Staatsanwalt bezeichnete das Vorgehen als „Kriminaltourismus“. Gegenüber den betroffenen Mitarbeitern des Geschäfts entschuldigte sich der Mann ausdrücklich.
Besonnen reagiert
Im Zeugenstand schilderten die Angestellten die Attacke mit dem Pfefferspray aus eigener Perspektive. „Meine Augen waren total angeschwollen“, berichtete einer von ihnen. Zwei der leicht Verletzten erhielten vom Gericht jeweils 100 Euro als symbolisches Schmerzengeld zugesprochen.
Die Mitarbeiter hatten in der Situation besonnen reagiert und den flüchtenden Mann noch vor dem Geschäft zu Boden gebracht, wodurch die Karten sichergestellt und an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden konnten. Im Verlauf des Handgemenges wurden allerdings einige Exemplare beschädigt. Den daraus entstandenen Schaden von 3.000 Euro übernahm laut Aussage des geschädigten Geschäftsführers eine Versicherung.
Angesichts des Geständnisses, der bisherigen Unbescholtenheit und weiterer strafmildernder Umstände entschied sich der Schöffensenat für eine – wie die Richterin selbst formulierte – „sehr milde“ Strafe. Die zweijährige bedingte Komponente des Urteils ist an eine Probezeit von drei Jahren geknüpft.
Die seit Ende März verbüßte Untersuchungshaft wird auf den unbedingten Strafanteil von einem Jahr angerechnet.