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Ab Dezember: dritte Mieterhöhung für eine Million Haushalte

(FOTO: iStock/VvoeVale)
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Die Inflation reißt momentan viele Teile der österreichischen Wirtschaft in den Abgrund. Lebensmittel, Gas, Strom – alles wird teurer. Nun wird die Miete von rund einer Million Haushalten zum dritten Mal dieses Jahr erhöht. Das Grundproblem: Vermieter müssten die Mieten nicht erhöhen. Sie dürfen aber wegen einer Wertsicherungsklausel, die bislang kaum Beachtung fand.

Rund eine Million Haushalte sind ab Dezember von den steigenden Mieten betroffen. Denn durch die Wertsicherungsklausel steigt der Mietzins innerhalb der Inflationsrate automatisch an. Heißt: Je höher die Inflation steigt, desto höher werden auch die Mieten – automatisch. Vermieter müssen hier nichts anpassen oder beschönigen.

Das einzige, was dagegen gemacht werden kann, ist, dass Vermieter von der Wertsicherungsklausel absehen. Also die Miete absichtlich nicht erhöhen. So wie etwa die Stadt Graz. Denn die Hauptstadt der Steiermark verzichtet momentan auf die inflationsbedingte Mieterhöhung durch die Wertsicherungsklausel – weil sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Wien und Linz aber nicht. Die beiden Städte erhöhen im Dezember wieder die Mieten von rund einer Million Haushalten.

Welche Mietverträge sind davon betroffen?

Hierbei werden drei Arten von Mietverträgen unterschieden, die mehr oder weniger von der Indexanpassung betroffen sind. Bei den betroffenen Mietverträgen handelt es ich um: Kategoriemietverträge, die vor dem 1.3.1994 abgeschlossen wurden. Aber auch um Richtwertmietverträge, die nach dem 28.2.1994 abgeschlossen wurden. Sowie alle freien Mietverträge, egal wann sie abgeschlossen wurden. Ob bei eine Wertanpassung Ihrer Mietwohnung erfolgt, hängt von den Vertragsvereinbarungen und der Inflationsrate ab – geht es nach der Wertsicherungsklausel.

Graz als Beispiel

Doch es geht auch anders. Die Stadt Graz hat sich beispielsweise dazu entschlossen, die Wertsicherungsklausel erstmal auszusetzen. Bürgermeisterin Elke Kahr sagt dazu: „Kein Vermieter ist verpflichtet, den Mietzins anzuheben. Die Erhöhungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie geben nur einen Rahmen vor.“ Allerdings ist zu bedenken, dass es in Graz weitaus weniger Gemeindewohnungen gibt als in Wien. Was Graz den Vorteil bringt, die Wertsicherungsklausel überhaupt aussetzen zu können.

Wien’s Statement

Weshalb die Grazer Vorgehensweise bei Wiener Wohnen nicht möglich ist, erklärt die Pressestelle der Stadt Wien auf KOSMO-Anfragen: „Die allgemeinen Mietzinsanpassungen beruhen auf einer Bundesgesetzesmaterie und können entsprechend nicht durch die Stadt Wien verhindert werden. Wiener Wohnen ist kein gewinnmaximierendes Unternehmen. Alle Einnahmen von Wiener Wohnen werden innerhalb des Unternehmens reinvestiert (bspw. für Sanierungen). Die regelmäßig steigenden Mietpreise machen deutlich, dass in Österreich ein neues allgemeines Mietrechtsgesetz, das den privaten Wohnungsmarkt nachhaltig neu ordnet und die Rahmenbedingungen für den gesamten Wohnungsmarkt reglementiert, gebraucht wird. Es geht hierbei um ein einheitliches Universalmietrecht für alle Wohnbereiche – unabhängig vom Jahr der Errichtung – mit einem fairen System der Mietpreisgestaltung, das auch klare Obergrenzen und ein Pönale bei Zuwiderhandeln sowie Einschränkungen bei den Befristungsmöglichkeiten beinhaltet.

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