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5148 Euro Rechnung

Arbeiterkammer warnt vor Fitnessstudio-Abzocke

Arbeiterkammer warnt vor Fitnessstudio-Abzocke
(FOTO: iStock/kzenon)
2 Min. Lesezeit |

In Linz wurde eine Fitnessstudio-Kundin durch ein Missverständnis zu einer wöchentlichen Zahlung von 99 Euro verleitet, anstatt dem erwarteten monatlichen Betrag. Dies resultierte in unerwarteten Kosten von 5148 Euro für ein Jahr. Erst durch die Intervention des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer Oberösterreich konnte der Vertrag vorzeitig aufgelöst werden.

Eine Linzerin wollte ihre Fitness verbessern und begab sich in ein lokales Fitnessstudio, um sich nach den Konditionen zu erkundigen. Im Beratungsgespräch entstand der Eindruck, dass das Training monatlich 99 Euro kosten würde. Sie stimmte zu und unterschrieb auf einem Tablet den Vertrag.

Probleme bei Kündigung

Doch der Schock kam, als die Konsumentin wenig später den Vertrag erhielt: Der Betrag von 99 Euro wurde wöchentlich fällig, was eine Gesamtsumme von 5148 Euro für zwölf Monate ergab. Eine vorzeitige Kündigung wurde ihr zunächst verweigert.

Erst als der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) intervenierte, wurde der Vertrag vorzeitig aufgelöst. Die AK OÖ gibt nun Tipps, wie sich solche Ärgernisse und unnötige Kosten vermeiden lassen.

Tipps für den Vertragsabschluss

  • Monats- statt Jahresabo: Eine Zwölf-Monatsbindung bei Fitnessstudios ist rechtlich umstritten. Wenn die Motivation unklar ist, sollte ein monatlich kündbares Abo gewählt werden. Diese haben zwar etwas höhere monatliche Gebühren, können aber schnell beendet werden. Wichtig: Kündigungsfristen beachten!
  • Zusatzentgelte nur bei zusätzlicher Leistung akzeptieren: Urteile gegen Fitnessstudioketten haben gezeigt, dass Zusatzentgelte ohne vertragliche Gegenleistung unzulässig sind. Finden sich solche in einem Vertrag, sollten diese vor der Unterschrift gestrichen werden.
  • Vorsicht bei Unterschrift am Tablet: Es sollte immer eine Möglichkeit geboten werden, den Vertrag vor der Unterzeichnung genau zu lesen. Die AK OÖ fordert, dass Konsumenten bereits vor der Unterschrift am Tablet eine Vertragskopie ausgehändigt werden muss.
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Die Tipps der AK OÖ helfen dabei, Ärger und unnötige Kosten zu vermeiden. Eine genaue Prüfung des Vertrags vor der Unterschrift und eine bewusste Entscheidung für die Art des Abos können dazu beitragen, Missverständnisse und unerwartete Kosten zu vermeiden. Die AK OÖ steht für weitere Informationen und Beratung zur Verfügung.

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